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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen

  1. Der Werbetreibende ist verantwortlich für die rechtzeitige Anlieferung der Anzeigenunterlagen oder eventuellen Änderungen.
  2. Der Werbetreibende ist verantwortlich für die Qualität und Richtigkeit der Anzeigenunterlagen.
  3. Die Jade-Weser-Zeitung behält sich das Recht vor, Anzeigen anzunehmen oder abzulehnen.
  4. Die Jade-Weser-Zeitung übernimmt für die Richtigkeit der Anzeige keine Haftung bei mündlichen Vereinbarungen, Anzeigenaufträgen, Änderungen oder Stornierungen.
  5. Die Jade-Weser-Zeitung wendet die geschäftsübliche Sorgfalt an.
  6. Bei Irreführung und Täuschung durch den Auftraggeber muss der Selbige einen eventuellen Schadensersatz an die Jade-Weser-Zeitung leisten.
  7. Es wird keine Gewähr für das Erscheinen bestimmter Anzeigen an bestimmten Plätzen übernommen. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung).
  8. Redaktionell ähnliche Anzeigen, sogenannte PRs (Public Relations) und Firmenvorstellungen erhalten den Zusatz „Anzeige“.
  9. Der Werbetreibende hat bei unleserlichen, unrichtigen oder unvollständigen veröffentlichten Anzeigen nur dann Anspruch auf Zahlungsminderung oder einer Ersatzanzeige, wenn der Fehler dafür bei der Jade-Weser-Zeitung liegt und/oder der Zweck der Anzeige dadurch massiv beeinträchtigt wurde.
  10. Für die Aufbewahrung der Anzeigenunterlagen wird keine Gewähr übernommen.
  11. Die Zahlung der Rechnung des Anzeigenauftrages muss innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Gemessen wird der Zahlungseingang.
  12. Es wird kein Skonto gewährt.
  13. Alle genannten Preise sind Bruttopreise, also inklusive Mehrwertsteuer.
  14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die banküblichen Verzugszinsen sowie Einziehungskosten/Mahnkosten berechnet.
  15. Die Jade-Weser-Zeitung kann in besonderen Fällen das Erscheinen der Anzeige bis zu einer Bezahlung zurückstellen.
  16. Rabatte werden nicht gewährt oder fallen weg, wenn der Anzeigenbetrag durch gerichtliche Mittel, im Konkursfall oder bei Zwangsvergleich eingezogen wird.
  17. Änderungen in der Anzeigenpreisliste treten sofort in Kraft. Laufende Aufträge innerhalb des Kalenderjahres sind davon nicht bis zum Anfang des nächsten Jahres betroffen.
  18. Im Falle höherer Gewalt erlischt für die Jade-Weser-Zeitung jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen sowie Schadensersatz.
  19. Die Jade-Weser-Zeitung behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Sonderthemen, Kollektiven und PRs Sonderpreise festzusetzen.
  20. Der Werbetreibende trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit seiner Anzeige, auch in Hinblick auf Dritter. Die Jade-Weser-Zeitung ist nicht verpflichtet, Anzeigen daraufhin zu prüfen.
  21. Der Werbetreibende verpflichtet sich mit dem Anzeigenauftrag, die Kosten der Veröffentlichung einer eventuellen Gegendarstellung, die den Inhalt der Anzeige richtig stellt, gemessen an den jeweils gültigen Anzeigentarif zu übernehmen.
  22. Für unaufgeforderte Zusendungen übernimmt die Jade-Weser-Zeitung keine Haftung und Verantwortung.
Jade-Weser-Zeitung.de

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