AGB
- Erstellt am Dienstag, 16. März 2010 14:44
- Geschrieben von Meyer
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen
- Der Werbetreibende ist verantwortlich für die rechtzeitige Anlieferung der Anzeigenunterlagen oder eventuellen Änderungen.
- Der Werbetreibende ist verantwortlich für die Qualität und Richtigkeit der Anzeigenunterlagen.
- Die Jade-Weser-Zeitung behält sich das Recht vor, Anzeigen anzunehmen oder abzulehnen.
- Die Jade-Weser-Zeitung übernimmt für die Richtigkeit der Anzeige keine Haftung bei mündlichen Vereinbarungen, Anzeigenaufträgen, Änderungen oder Stornierungen.
- Die Jade-Weser-Zeitung wendet die geschäftsübliche Sorgfalt an.
- Bei Irreführung und Täuschung durch den Auftraggeber muss der Selbige einen eventuellen Schadensersatz an die Jade-Weser-Zeitung leisten.
- Es wird keine Gewähr für das Erscheinen bestimmter Anzeigen an bestimmten Plätzen übernommen. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung).
- Redaktionell ähnliche Anzeigen, sogenannte PRs (Public Relations) und Firmenvorstellungen erhalten den Zusatz „Anzeige“.
- Der Werbetreibende hat bei unleserlichen, unrichtigen oder unvollständigen veröffentlichten Anzeigen nur dann Anspruch auf Zahlungsminderung oder einer Ersatzanzeige, wenn der Fehler dafür bei der Jade-Weser-Zeitung liegt und/oder der Zweck der Anzeige dadurch massiv beeinträchtigt wurde.
- Für die Aufbewahrung der Anzeigenunterlagen wird keine Gewähr übernommen.
- Die Zahlung der Rechnung des Anzeigenauftrages muss innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Gemessen wird der Zahlungseingang.
- Es wird kein Skonto gewährt.
- Alle genannten Preise sind Bruttopreise, also inklusive Mehrwertsteuer.
- Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die banküblichen Verzugszinsen sowie Einziehungskosten/Mahnkosten berechnet.
- Die Jade-Weser-Zeitung kann in besonderen Fällen das Erscheinen der Anzeige bis zu einer Bezahlung zurückstellen.
- Rabatte werden nicht gewährt oder fallen weg, wenn der Anzeigenbetrag durch gerichtliche Mittel, im Konkursfall oder bei Zwangsvergleich eingezogen wird.
- Änderungen in der Anzeigenpreisliste treten sofort in Kraft. Laufende Aufträge innerhalb des Kalenderjahres sind davon nicht bis zum Anfang des nächsten Jahres betroffen.
- Im Falle höherer Gewalt erlischt für die Jade-Weser-Zeitung jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen sowie Schadensersatz.
- Die Jade-Weser-Zeitung behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Sonderthemen, Kollektiven und PRs Sonderpreise festzusetzen.
- Der Werbetreibende trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit seiner Anzeige, auch in Hinblick auf Dritter. Die Jade-Weser-Zeitung ist nicht verpflichtet, Anzeigen daraufhin zu prüfen.
- Der Werbetreibende verpflichtet sich mit dem Anzeigenauftrag, die Kosten der Veröffentlichung einer eventuellen Gegendarstellung, die den Inhalt der Anzeige richtig stellt, gemessen an den jeweils gültigen Anzeigentarif zu übernehmen.
- Für unaufgeforderte Zusendungen übernimmt die Jade-Weser-Zeitung keine Haftung und Verantwortung.