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Keine Osterfeuer im Land Niedersachsen

osterfeuer abgesagtNiedersachsen. Aufgrund der aktuellen Beschränkungen und dem Verbot von Menschenansammlungen mit mehr als zwei Personen sind alle Osterfeuer in Niedersachsen streng untersagt – die Feuer können jedoch zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr stattfinden und der neue gemeinsame Termin der Kommunen wird sobald möglich mitgeteilt. Bereits Mitte März haben zum Beispiel die Stadt Wilhelmshaven und der Landkreis Friesland alle Osterfeuer untersagt. Das Verbot gilt auch für bereits angemeldete Osterfeuer.

Zudem ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen und Ast- und Strauchwerk zur Abfallbeseitigung in Niedersachsen verboten, da es seit 2014 keine allgemeinen Brenntage mehr gibt. Seitdem liegt somit keine rechtliche Grundlage zur Bestimmung sogenannter „allgemeiner Brenntage“ mehr vor und die Möglichkeit der Genehmigung zum Verbrennen entfällt.

Abbrennen von Gartenabfällen oder den verbotenen Osterfeuern können mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat in einem Erlass Stellung zum Umgang mit den traditionellen Osterfeuern im Rahmen der Corona-Krise genommen: Osterfeuer können somit zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden und je Stadt und Gemeinde kann ein Ausweichtermin festgelegt werden. Auch die Stadt Wilhelmshaven sowie der Landkreis Friesland und die dazugehörigen Städte und Gemeinden werden dies umsetzen und planen, dafür einen gemeinsamen Termin anzusetzen.

Über einen Ausweichtermin wird sobald wie möglich informiert.

Die Polizei wird auch weiterhin die Einhaltung der Einschränkungen, die im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus erlassen wurden, konsequent überwachen.

Die Einhaltung der Verbote ist zwingend notwendig und hat nach wie vor höchste Priorität! Die Polizei hat für die Kontrollen ihre Präsenz erhöht, so werden unter anderem auch Kradstreifen, außerdem über die Osterfeiertage weiterhin die Bereitschaftspolizei eingesetzt.

Alternativen zum verschobenen Osterfeuer:

Die Abfallberatung empfiehlt, Äste und Sträucher im Garten zu lagern oder nach und nach über die Biotonne zu entsorgen. Eine Alternative kann auch eine Verwendung als aufgeschichteter Lebensraum (Benjeshecke) für Tiere im heimischen Garten, Nutzung als Mulchmaterial oder die Kompostierung feiner Bioabfälle aus dem Garten sein.

Eine illegale Ablagerung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeldern geahndet werden kann.

Jade-Weser-Zeitung.de

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