Apen. Am Silvesterabend die Funken sprühen zu lassen, bedeutet für viele Menschen eine besondere Tradition. Das jährliche Feuerwerk zum Jahreswechsel verbindet und lässt alle Einwohner*innen zusammenkommen. Damit einem gelungenen und vor Allem sicheren Feuerwerk nichts entgegensteht, gibt es ein paar hilfreiche Tipps und Hinweise die zu beachten sind.
Kleinstfeuerwerk (Kategorie F1) darf während des ganzen Jahres an Personen über 12 Jahre abgegeben werden. Kleinfeuerwerk (Kategorie F2) darf dagegen zum Jahreswechsel 2023/2024 nur in der Zeit vom 28. bis zum 30. Dezember 2023 an Verbraucher*innen über 18 Jahre verkauft werden.
Personen unter 18 Jahre dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2
nicht aufbewahren und auch nicht verwenden bzw. abbrennen. Das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern sollte vermieden werden.
Neben den Alters- und Verwendungsbeschränkungen gelten für die Feuerwerkskörper an sich, ebenfalls spezielle Anforderungen. In Deutschland dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F1 und F2 nur mit aufgedruckter CE-Kennzeichnung und einer Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen Prüfstelle abgegeben werden.
Beim Kauf von Feuerwerk sollte man also unbedingt auf das CE-Zeichen in Verbindung mit einer Zulassungsnummer sowie einer deutschen Gebrauchsanleitung achten.
Neben den vielen erlaubten Raketen, Batterien und Knallkörpern, gibt es eine Vielzahl an illegalen Feuerwerksartikeln. Die Gefahren, die davon ausgehen können, sind sehr groß. Die Explosionskraft ist oft ein Vielfaches höher als bei geprüften, legalen Artikeln. Auch die Anwendungssicherheit ist nicht gewährleistet. Zur Gewährleistung der eigenen, aber auch der Sicherheit der Mitmenschen, sollte daher auf die Nutzung von illegalen Feuerwerksartikeln verzichtet werden.