Oldenburg. Silvester steht vor der Tür: Das neue Jahr wird auch in Oldenburg traditionell mit Feuerwerken begrüßt. Die Einrichtung von Verbotszonen oder gar ein allgemeines Feuerwerksverbot ist für die Stadt Oldenburg dabei kein Thema: „Die überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger geht friedlich und verantwortlich mit dem Feuerwerk am Silvesterabend um“, sagt die Ordnungsdezernentin der Stadt Oldenburg, Dr. Julia Figura. Auch die kommunalen Spitzenverbände haben sich gegen ein generelles Böllerverbot ausgesprochen, für das in Oldenburg aufgrund der Erfahrungswerte aus den Vorjahren keinen Anlass gibt. Gleichwohl seien Rettungskräfte und Polizei wie in den Jahren zuvor auf ein erhöhtes Einsatzaufkommen vorbereitet, betonte Dr. Figura.
Damit die Feierlichkeiten mitsamt Raketen und Böllern auch diesmal im vernünftigen Rahmen bleiben, bittet die Stadtverwaltung um einen rücksichtsvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern und um unbedingte Einhaltung von Sicherheitsabständen zu brandgefährdeten Gebäuden. Insbesondere für reetgedeckte Häuser stellt Funkenflug (nicht nur durch Feuerwerk) eine große Gefahr dar.
Feuerwerk: Verkauf ab 28. Dezember
Ab Donnerstag, 28. Dezember, bis einschließlich Samstag, 30. Dezember, dürfen in diesem Jahr pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II von Händlern an Privatpersonen verkauft werden. Zurzeit sind 67 Verkaufsstellen im Stadtgebiet bekannt. In der Regel werden alle Verkaufsstellen ab dem 28. Dezember vom Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes kontrolliert. Auch wenn Händler sich in Erwartung der Verkaufstage bereits mit Ware eingedeckt haben, müssen die Silvesterraketen bis zum 28. Dezember sicher in einem Lager verwahrt werden. Das Abbrennen dieser Gegenstände ist nur am 31. Dezember und am 1. Januar durch Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erlaubt.
Regeln beachten
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Dies soll einerseits dem Brandschutz für besonders gefährdete Reetdach- und Fachwerkhäuser, aber auch dem Schutz von Kranken, alten Menschen und Kindern vor Lärmemissionen dienen. Als „unmittelbare Nähe“ wird hinsichtlich reetgedeckter Häuser ein Sicherheitsabstand von 200 Metern als notwendig angesehen. Auch in „Feierlaune“ sollte berücksichtigt werden, dass in einem Schadensfall die Missachtung von Sicherheitsbestimmungen erhebliche Schadenersatzansprüche auslösen kann.
Bei der Knallerei Zurückhaltung üben
Generell sollte in der Nähe von Krankenhäusern (auch Hospizen) und Altenheimen ein rücksichtsvoller und zurückhaltender Umgang mit Feuerwerkskörpern, insbesondere mit Böllern, geübt werden, appelliert die Stadtverwaltung. Zu beachten ist auch, dass diese Silvesterbräuche auch für Haustiere eine besondere Stresssituation darstellen. Daher sollte in deren unmittelbarer Umgebung auf die Knallerei verzichtet werden.