Ammerland. In der Zeit vom 8. Januar bis einschließlich 26. Januar 2024 findet im gesamten Kreisgebiet die erste Ast- und Strauchwerkabfuhr im neuen Jahr statt. Im Rahmen dieser Abfuhr werden auch Tannen-
bäume von der Entsorgungsfirma abgefahren.
Die Bündel sind am Abfuhrtag bis 6:30 Uhr im öffentlichen Bereich an der Grundstücksgrenze bereit-
zulegen, denn das Abfuhrunternehmen betritt keine Privatgrundstücke. „Das Strauchwerk darf nur
mit verrottbarem Bindematerial wie Bast, Jute- oder Sisalband gebündelt werden“, erinnert Michael
Hauschke, Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebs, an die Regeln und fügt hinzu: „Nicht gebündeltes
Strauchwerk sowie Bündel mit Draht oder Kunststoffband werden nicht abgefahren.“ Er weist dar-
über hinaus darauf hin, dass die Bündel auf eine Maximallänge von 1,50 Meter zu kürzen seien.
Größere Tannenbäume bis 1,80 Meter können dazugelegt werden. Bäume ab 1,80 Meter seien zu
kürzen; die beiden Teile können ohne Bündelung bereitgelegt werden. Stämme oder Äste dürfen
nicht mehr als einen Durchmesser von 15 Zentimeter haben. Die Gesamtmenge des bereitgelegten
Ast- und Strauchwerks dürfe drei Kubikmeter nicht überschreiten.
Sollte Ast- und Strauchwerk trotz der Einhaltung aller Vorgaben nicht abgefahren worden sein, so ist
der Abfallwirtschaftsbetrieb sofort am nächsten Werktag zu informieren, um eine Nachabfuhr zu
organisieren.
Ganzjährig kann Strauchwerk, das mindestens Armlänge hat, auch gebührenfrei auf der Deponie
Mansie oder den Recyclinghöfen abgegeben werden.
Weitere Informationen werden online unter www.ammerland.de/abfallwirtschaft bereitgestellt.