Apen. Grundsätzlich ist eine Beseitigung von Gartenabfällen, Strauchschnitt etc. durch Verbrennen bereits seit 2015 unzulässig. Mit der zum 15.01.2015 in Kraft getretenen Pflanzenabfallverordnung wurde der Vorrang einer optimalen Verwertung pflanzlicher Abfälle in Niedersachsen umgesetzt.
Ein Brauchtumsfeuer stellt dagegen keine Beseitigung von pflanzlichen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dar. Somit ist das Abbrennen von Osterfeuer von dieser Regelung nicht betroffen, sofern es sich um eine Veranstaltung mit öffentlichem Charakter handelt und der Brauchtumspflege dient. Der Brauchtumshintergrund kann aber auch bei traditionellen Osterfeuern von Straßen- oder Siedlungsgemeinschaften gegeben sein. Grills und Feuerschalen sind keine anmeldepflichtigen Feuerstellen im Sinne dieser Regelung.
Um die Zulässigkeit der geplanten Osterfeuer hinsichtlich des geforderten Brauchtumhintergrunds und der Einhaltung der Sicherheits- und Schutzbestimmungen prüfen zu können, bittet die Gemeinde Apen auch in diesem Jahr um eine Anmeldung bis zum 15.03.2024. Die entsprechende Bestätigung über die Zulässigkeit erhalten Sie dann ab dem 18.03.2024 postalisch übersandt.
Als Brennmaterial darf nur unbehandeltes Ast- und Strauchwerk verwendet werden, welches speziell zu diesem Zweck zusammengetragen wurde.
Des Weiteren ist bei der Auswahl des Abbrennortes darauf zu achten, dass insbesondere zu bewohnten Gebäuden und öffentlichen Verkehrsflächen ein
Mindestabstand von 100 Metern eingehalten wird. Zu allen weiteren Gebäuden ist ein Abstand von 50 m einzuhalten.
Weitere Informationen zu den Sicherheits- und Schutzvorschriften sowie das Formblatt für die Anmeldung können auf der Internetseite der Gemeinde Apen unter der Adresse (http://www.apen.de/page/cms/187_Osterfeuer.html) heruntergeladen werden.
Sofern im Rahmen der Veranstaltung auch Speisen und Getränke gegen Entgelt ausgeschenkt bzw. zum Verzehr angeboten werden, ist neben der Anmeldung des Osterfeuers auch eine Anzeige nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz erforderlich. Beide Anzeigen werden vom Fachdienst Ordnungswesen der Gemeinde Apen entgegengenommen. Als Ansprechpartner stehen Ihnen Herr Stöhr und Frau Steenblock unter den Telefonnummern 04489 / 73-39 und -36 oder per Email stoehr@apen.de und steenblock@apen.de gerne zur Verfügung.