Friesland. Traditionell werden in Friesland am Ostersamstag in der Abenddämmerung sogenannte Brauchtumsfeuer entzündet, um das Osterfest zu feiern. Voraussetzung für diese Brauchtumsfeuer ist, dass diese bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde vorab angemeldet und als öffentliche, für jede Person zugängliche Veranstaltung durchgeführt werden. Die Städte und Gemeinden nehmen Anmeldungen in diesem Jahr bis zu folgenden Fristen in den Rathäusern an: Bockhorn (Dienstag, 19.3.2024), Jever (Freitag, 15.3.2024), Sande (Freitag, 15.3.2024), Schortens (Freitag, 15.03.2024), Varel (Donnerstag, 14.3.2024), Wangerland (Freitag, 15.3.2024) und Zetel (Dienstag, 19.03.2024).
Wichtig ist bei den Osterfeuern, dass das Brauchtum im Fokus steht. Die untere Abfallbehörde des Landkreises Friesland weist drauf hin, dass das Verbrennen von Gartenabfällen in Niedersachsen grundsätzlich verboten ist. Eine Ausnahme gibt es für Brauchtumsfeuer, bei denen das gemeinsame Feiern eines (religiösen) Festes im Vordergrund steht. Hierbei dürfen getrocknete Äste (z.B. aus dem Herbstschnitt) im Rahmen der Feier verbrannt werden. Das Brauchtum darf nicht zur illegalen Abfallentsorgung genutzt werden. Altreifen, Kunststoff, Sperrmüll, Öle und andere Abfälle gehören ordnungsgemäß entsorgt und nicht ins Osterfeuer. Gleiches gilt für behandeltes oder beschichtetes Holz, zum Beispiel aus Zäunen. Da ein Brauchtumsfeuer bis ca. Mitternacht erloschen sein muss, dürfen auch keine dicken Stämme, Wurzelstöcke usw. verbrannt werden. Informationen zur richtigen Entsorgung von Gartenabfällen finden Interessierte unter https://www.friesland.de/gartenabfall.
Der Standort eines Brauchtumsfeuers zu Ostern sollte sorgsam ausgewählt werden. Neben dem Brandschutz und dem Schutz der Nachbarschaft vor Rauchbelästigung geht es hierbei auch um den Umweltschutz. So muss etwa ausreichend Abstand zu Naturdenkmalen und Schutzgütern wie beispielsweise Naturschutzgebieten und Wallhecken eingehalten werden. Auch der Bodenschutz ist wichtig. Auf Moorböden entzündete Feuer könnten beispielsweise einen Schwelbrand im Moorkörper entfachen, daher sollte das Material auf einem sandigen Platz oder versiegeltem Boden aufgeschichtet werden.
Um die Tiere zu schützen und artenschutzrechtliche Verstöße zu vermeiden, sollte Baum- und Strauchschnitt erst zwei Wochen vor dem Feuer angeliefert und großflächig verteilt werden. Am Tag des Abbrennens kann das Material dann zur Feuerstelle gebracht und aufgeschichtet werden. Andernfalls kann es dazu kommen, dass kleine Tiere wie Amphibien, Hasen oder Igel das aufgeschichtete Material als Unterschlupf nutzen und Vögel ihre Nester darin bauen. Diese Tiere würden dann beim Abbrennen des Feuers Schaden nehmen. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu verletzen oder zu töten. Auch die Lebens- und Ruhestätten besonders geschützter Arten dürfen nicht beeinträchtigt oder zerstört werden.