Apen. Wenn der Frühling Einzug hält, bekommen viele wildlebende Tiere in unserer Region wie Hasen, Rehe, Fasane, Rebhühner, Enten, Feldlerchen und viele andere ihren Nachwuchs. Um die Gelege der Jungtiere zu schützen, gibt es seit mehreren Jahren die sogenannte Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit.
In dem Zeitraum vom 01. April bis zum 15. Juli 2024 gilt daher eine besondere Vorsicht. Besonders Hundebesitzer*innen haben dafür zu sorgen, dass ihre Hunde im Wald und in der freien Landschaft an der Leine geführt werden. Der Begriff der freien Landschaft umfasst die Flächen des Waldes und alle übrigen freien Landschaftsflächen, einschließlich der Gewässer und Feldwege. Hingegen nicht zur freien Landschaft gehören alle öffentlichen Straßen und Wege sowie offizielle Parkplätze, Rad- und Gehwege, inklusive der jeweiligen Nebenanlagen (bspw.: Grünstreifen).
Durch freilaufende und stöbernde Hunde könnten die Jungtiere in ihren Nestern gestört oder verletzt werden. Dies hat häufig zur Folge, dass sich die jeweiligen Elterntiere nicht mehr um ihren Nachwuchs kümmern.
Daher bitten wir alle Hundehalter*innen sich an die Anleinpflicht während dieser Zeit zu halten.
Weiter möchte die Gemeinde Apen noch einmal darauf hinweisen, dass Bäume, Hecken, Gebüsche oder andere Gehölze in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September 2024 nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder ganz beseitigt werden dürfen. Zulässig sind jedoch schonende Form- und Pflegeschnitte.
Seitens der Gemeinde kann allerdings ein Rückschnitt oder eine Beseitigung angeordnet werden, um beispielsweise die Verkehrssicherheit wiederherzustellen. Dabei ist immer darauf zu achten, ob sich nicht doch das ein oder andere Tier dort mit seinem Nachwuchs niedergelassen hat.