Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Friesland wird bis August Kartierungsarbeiten vornehmen. (Foto: pr)
Friesland. Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Friesland kartiert in der Zeit von Ende April bis August 2024 Grünland im Kreisgebiet. Diese Arbeiten finden im Rahmen des „Niedersächsischen Weges“ statt, dabei werden die Grünlandflächen erfasst, die neu in den gesetzlichen Biotopschutz aufgenommen wurden. Dazu zählt unter anderem mesophiles Grünland, also besonders artenreiche Weiden und Mähwiesen. Die Kartierung dient der Umsetzung des gesetzlichen Schutzes. Für Flächen, die neu unter den Biotopschutz fallen, kann mit Verweis auf das Ergebnis der Kartierung ein Erschwernisausgleich bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen beantragt werden.
Für die Erfassung der Flächen werden Mitarbeiterinnen des Landkreises Friesland Wiesen und Weiden im Landkreis Friesland betreten. Das gemäß Bundesnaturschutzgesetz (§ 65) in Verbindung mit § 39 Niedersächsisches Naturschutzgesetz gegebene Betretungsrecht von Grundstücken wird dabei nur so weit wie notwendig in Anspruch genommen. Die Mitarbeiterinnen tragen Dienstausweise des Landkreises Friesland bei sich.
Die Kartierung findet jeweils Werktags in der Zeit von circa 8 Uhr bis 18 Uhr statt. Bei der Kartierung werden die Flächen abgegangen und auf sogenannte Kennarten (z.B. Gänseblümchen, Scharfgarbe) für das Biotop untersucht. Die einzelnen Begehungen dauern circa 15 bis 45 Minuten, je nach Größe der Fläche. Der Landkreis Friesland bittet die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer um Verständnis für die Kartierungsarbeiten und das kurzfristige Betreten.