Still ruht der See: Die Morgensonne strahlt auf den Kleinen Bornhorster See in Oldenburg. (Foto: Stadt Oldenburg)

Oldenburg. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – das gilt besonders für die Wasserqualität in niedersächsischen Gewässern. Aber wie ist es eigentlich um die Qualität des Wassers im Kleinen Bornhorster See und im Blankenburger See bestellt? Das überprüft ab sofort wieder das Gesundheitsamt der Stadt Oldenburg: Denn pünktlich zum Start der Badesaison, die von Mitte Mai bis Mitte September offiziell läuft, nehmen die Kolleginnen und Kollegen bei regelmäßigen Ortsbegehungen auch Wasserproben. Diese werden anschließend im Niedersächsischen Landesgesundheitsamt, Außenstelle Aurich, insbesondere auf Bakterien (Escherichia coli und Intestinale Enterokokken) hin untersucht.

Dazu sagt Dr. Holger Petermann, Leiter des städtischen Gesundheitsamtes: „Die Ergebnisse der Vorsaisonprobe, die wir am 30. April gezogen haben, sind für beide Badeseen insgesamt sehr gut ausgefallen. Und auch die Sichtkontrollen vor Ort sprechen für einen unbedenklichen Start in die Badesaison. Wer in Oldenburg eine Abkühlung sucht, kann also aktuell den Sprung ins kühle Nass guten Gewissens an beiden Badestellen wagen.“

Welche Gewässer in Niedersachsen werden überprüft?
An der niedersächsischen Nordseeküste, an Flüssen und an Binnenseen wird in der Badesaison regelmäßig die Qualität der Badegewässer kontrolliert. In den Vorjahren fand eine Beprobung immer im Zeitraum vom 15. Mai bis zum 15. September statt. In der Stadt Oldenburg werden der Kleine Bornhorster See und der Blankenburger See überprüft.

Wie aussagekräftig sind die Ergebnisse?
Die hygienische Güte der Badegewässer unterliegt gewissen Schwankungen und die Messungen stellen Momentaufnahmen dar. Aus der Bewertung des Ergebnisses einer einzelnen Probe beziehungsweise Untersuchung kann daher nicht auf die generelle hygienische Güte der Wasserqualität an einer Badestelle geschlossen werden.

Auf welches Recht beziehen sich die Kontrollen?
Die Europäische Union stellt mit der Richtlinie an die Qualität der Badegewässer hohe Anforderungen. Diese Richtlinie wurde mit der Badegewässerverordnung vom 10. April 2008 in nationales Recht überführt. Sie dient dem Gewässerschutz und der Gesundheit der Badenden.