Beim Grillen an öffentlichen Orten gibt es einige Regeln, an die man sich halten muss. (Foto: pr)
Oldenburg. Endlich wieder im Schlossgarten, auf der Dobbenwiese oder an den Oldenburger Seen mit Freunden zusammenkommen und das Leben genießen: Viele Oldenburgerinnen und Oldenburger nutzen das aktuell sonnige und warme Wetter genau für diese Treffen in der Natur – teilweise mit ihrem Grill im Gepäck. Auch wenn viele Menschen schon für mögliche Gefahren sensibilisiert sind, möchte die Stadt Oldenburg hierzu einige wichtige Hinweise geben – und bittet um verantwortungsvolles Handeln, damit das Picknick im Grünen folgenlos und für alle ein Vergnügen bleibt.
Wo darf gegrillt werden?
Öffentlich ausgewiesene Grillmöglichkeiten gibt es am Kleinen Bornhorster See und im Stadtteilpark Swarte Moor. Diese öffentlichen Grillplätze sind mit Schildern gekennzeichnet. Hinzu kommen zwei Grillplätze auf dem Gelände der Carl von Ossietzky Universität, die Studierenden vorbehalten sind.
Wo ist das Grillen verboten?
An den Oldenburger Seen und in der übrigen freien Landschaft sowie auf öffentlichen Grünflächen und in Parkanlagen sind das Grillen sowie das Entzünden von Lagerfeuern aus Gründen der Gefahrenabwehr und des Schutzes von Natur und Landschaft verboten. Das Ordnungsamt kontrolliert dies auch und wird bei Verstößen einschreiten. Wer auf Flächen grillt, auf denen solche Aktivitäten ausdrücklich untersagt sind (zum Beispiel in Landschaftsschutzgebieten) und dabei erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
Das Verwenden von offenem Feuer, wie zum Beispiel das Grillen und das Rauchen in Wäldern, an Waldrändern, Mooren und Heidegebieten, ist nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung strengstens untersagt. Das gilt auch an dort angrenzenden Wiesenvegetationen.
Worauf sollte beim Grillen geachtet werden?
Wer daheim grillen will, sollte geeignetes Löschgerät zum Ablöschen möglicher Entstehungsbrände bereithalten. Außerdem muss ein ausreichender Abstand zu brennbaren Materialien in der Umgebung gehalten werden. Bei Wind ist auf einen möglichen Funkenflug zu achten.
Was ist sonst noch zu beachten?
Auch die Feuerwehr Oldenburg setzt auf den verantwortungsvollen Umgang mit offenem Feuer. So sollten Zigaretten, Streichhölzer und andere glühende Stoffe nicht sorglos weggeworfen werden.
Darüber hinaus ist Rücksicht auf die Natur zu nehmen, so dass Pflanzen und Rasenflächen beispielsweise nicht durch Grills beschädigt werden. Und auch die Lautstärke sollte angemessen sein, so dass sich Anwohnende oder andere Gäste in der Umgebung nicht gestört fühlen. Auch hier ist gegenseitige Rücksichtnahme das oberste Gebot.
Und schließlich sollte auch das eigentlich selbstverständlich sein: Jede und jeder nimmt seinen Müll wieder mit oder entsorgt ihn in öffentlichen Müllbehältern – und hinterlässt das Ausflugsziel sauber für nachfolgende Sonnenanbeter. Ein Müllbeutel gehört also unbedingt mit ins Ausflugsgepäck.