Zahlreiche Waffen und Utensilien wurden bereits sichergestellt. (Foto: Landeskriminalamt Niedersachsen)

Verden/Niedersachsen. Die Staatsanwaltschaft Verden und das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen ermitteln seit 2015 gegen Daniela K., Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg wegen versuchten Mordes sowie versuchten und vollendeten schweren Raubes in mehreren Fällen im Zeitraum von 1999 bis 2016, unter anderem in Bochum (27.12.2006), Osnabrück (02.01.2015), Stuhr (06.06.2015), Wolfsburg (28.12.2015), Hildesheim (07.05.2016) und Cremlingen (25.06.2016).

Nach der erneuten Öffentlichkeitsfahndung nach Ernst-Volker Staub mithilfe eines Bildes aus dem Jahr 2002 und einem sog. Aging-Bild in der vergangenen Woche ist eine zweistellige Anzahl an Hinweisen im LKA Niedersachsen eingegangen, die nun weiter bewertet und bearbeitet werden.

Weiterhin werten die Staatsanwaltschaft Verden und das LKA Niedersachsen die zahlreichen Asservate aus, die seit der Festnahme von Daniela K. am 26. Februar 2024 bei Durchsuchungen in Berlin beschlagnahmt worden sind. Hierbei handelt es sich um mehrere tausend Asservate, bestehend aus u. a. Waffen, Bargeld, Tatmitteln, digitalen Medien wie Fotos sowie persönlichen Gegenständen der Tatverdächtigen. Nun veröffentlichen Staatsanwaltschaft Verden und Landeskriminalamt Niedersachsen Bilder ausgewählter Asservate, welche von dem Trio für ihre Raubstraftaten benutzt worden sind und erhoffen sich davon weitere Hinweise aus der Bevölkerung, die zur Ergreifung der Gesuchten führen.

So haben Ermittlerinnen und Ermittler in der Wohnung der Daniela K. eine täuschend echt wirkende RPG 7 aufgefunden. RPG steht dabei aus dem russischen übersetzt für „Hand-Granatwerfer zur Panzerabwehr“. In den 60er-Jahren wurde sie in der Sowjetunion entwickelt und in verschiedenen Kriegen u. a. als improvisierte Flugabwehrwaffe eingesetzt. Die Nachbildung wurde zum Teil aus Originalteilen zusammengesetzt, sodass sie von einer scharfen RPG 7 kaum oder gar nicht zu unterscheiden ist. Die bisherigen Untersuchungen haben ergeben, dass diese Attrappe von den Beschuldigten Daniela K., Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg mutmaßlich bei mehreren Überfällen eingesetzt worden ist, um ihre Opfer einzuschüchtern und zu bedrohen.

Darüber hinaus konnten in der Wohnung von Daniela K. in Berlin zwei weitere Kriegswaffen, darunter ein polnisches Sturmgewehr Radom Tantal (ähnlich einer Kalaschnikow) sowie eine tschechische Maschinenpistole Samopal vz. 48, gefunden werden. Auch hier gehen die Ermittlerinnen und Ermittler davon aus, dass mindestens eine der beiden Waffen als Schusswaffe bei mehreren Raubüberfällen sichtbar mitgeführt und zur Schussabgabe benutzt worden ist, um die Opfer ihrer Taten mit dem Tode zu bedrohen und zu Handlungen zu zwingen. So beispielsweise bei dem Überfall auf einen Geldtransporter in Cremlingen (25.06.2016), als durch das Räuber-Trio mithilfe von einer Schussabgabe sowie unter Anwendung körperlicher Gewalt der Beifahrer eines Geldtransporters als Geisel genommen wurde, um wiederum den Fahrer des Geldtransporters zum Öffnen des Fahrzeugs zu zwingen. Nach einem Schuss auf den Geldtransporter öffnete der Fahrer das Fahrzeug und die Räuber konnten schlussendlich mit der Beute entkommen.

Weiterhin gehen die Ermittlungsbehörden davon aus, dass die Panzerfaustattrappe RPG 7 sowie mindestens eine der weiteren beiden Kriegswaffen bei dem Überfall auf einen Geldtransporter in Stuhr (06.06.2015) durch die drei Tatverdächtigen eingesetzt worden sind. Konkret: Bei dem Raubüberfall blockierte das Trio zunächst den Geldtransporter mithilfe eines VW T4. Anschließend wurde die Besatzung, die sog. Geldboten, mit einer Panzerfaust und einem Sturmgewehr bedroht. Durch mehrfache Schussabgabe auf den Geldtransporter aus einem Sturmgewehr heraus versuchten die Räuber, die Boten zum Öffnen des Fahrzeugs zu bewegen. Zwei der Schüsse des Sturmgewehrs drangen dabei in die Fahrerkabine ein. Die Geldboten blieben unverletzt. Da diese den Zugang nicht öffneten, flüchteten die Täter mit einem silbernen Ford Focus vom Tatort.

Zudem haben Staatsanwaltschaft Verden und LKA Niedersachsen über 450 Schuss erlaubnispflichtige Munition, einen Schreckschussrevolver sowie zwei Elektroschocker beschlagnahmt. Es ist davon auszugehen, dass möglicherweise einer dieser oder so ein ähnlicher Elektroschocker bei dem Überfall auf einen Supermarkt in Osnabrück (02.01.2015) eingesetzt wurde, um zwei Opfer, darunter eine Hochschwangere, zur Öffnung eines Tresors zu bewegen.

Den Ermittlungsbehörden ist es gelungen, auch Geld- und Goldwerte zu beschlagnahmen. So sind mittlerweile über ein Kilogramm Gold und über 240.000 Euro Bargeld Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Ersten Erkenntnissen nach sind mindestens Teile dieser Summe bei den Raubtaten erlangt worden. Zusätzlich haben die bisherigen Ermittlungen ergeben, dass Daniela K. offenbar größere Bargeldsummen aus den Raubtaten gewechselt hat. Hierbei wurden direkt durch sie bzw. durch Kontaktpersonen Geldscheine in andere Stückelungen getauscht.

Die Ermittlungsbehörden fragen hier konkret: Wann und wo hat Daniela K. überwiegend 50-Euro-Scheine in kleinere Stückelungen getauscht? Wer hat ihr möglicherweise dabei geholfen?

Das Trio steht im Verdacht, bei Raubüberfällen, welche ihnen aktuell zur Last gelegt werden, rund 2,7 Millionen Euro erbeutet zu haben. Das haben die bisherigen Ermittlungen von Staatsanwaltschaft Verden und LKA Niedersachsen ergeben.

Bei den Raubüberfällen nutzen die Beschuldigten Daniela K., Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg weitere Hilfsmittel, um beispielsweise die eigene Identität zu verschleiern oder die Tatbegehung zu vereinfachen.

Unter den Asservaten finden sich zahlreiche Utensilien wie Klebebärte, Perücken, Klebekoteletten sowie Skimasken, Sturmhauben und Stoffmasken. Zusätzlich nutzte das Räuber-Trio offenbar eine mobile Blaulichtanlage, Handfesseln und einen Funkstörsender bei ihren Taten, um die Flucht zu vereinfachen oder um in einem Fall ein Opfer mithilfe der Handfesseln zu fixieren.

Die Ermittlungsbehörden wenden sich nunmehr mit folgenden Fragen an die Bevölkerung:

  • Wer kann Angaben zu den abgebildeten Gegenständen machen?
  • Wo wurden diese gekauft?
  • Wo und wer hat diese Gegenstände genutzt?
  • Woher stammen die Waffen?
  • Wo wurden sie noch eingesetzt?




Hinweise nimmt das LKA Niedersachsen unter der Rufnummer 0511 9873-7400 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen. Auch das anonyme Hinweisgeberportal BKMS® ist weiterhin geschaltet und unter folgendem Link erreichbar: https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=G75VZW&c=-1&language=ger

Die Identität der Hinweisgebenden ist bei der Nutzung von BKMS® absolut geschützt. Für die Nutzung des Systems ist sie weder erforderlich noch von Bedeutung. Es erfolgt eine automatische Anonymisierung der Hinweise und Dialoge und bietet keinerlei Möglichkeit der Rückverfolgung.

Da die flüchtigen Straftäter bewaffnet sein könnten, rät das LKA Niedersachsen den Bürgerinnen und Bürgern dringend davon ab, die Gesuchten selbst anzusprechen.