Oldenburg. Ungewöhnlicher Anruf: In den frühen Morgenstunden des 1. August meldete sich die Oldenburger Polizei bei der Berufsfeuerwehr – und bat um Schützenhilfe bei der Ergreifung eines Diebes auf einem Betriebsgelände im Bereich des Oldenburger Hafens. Denn dieser hatte sich als Versteck vor der Polizei in luftige Höhe auf rund 8 Metern begeben, um einer Festnahme zu entgehen.
Was war passiert?
Am frühen Donnerstagmorgen gegen 2.50 Uhr wurde der Polizei ein versuchter Diebstahl auf einem Betriebsgelände am Oldenburger Hafen gemeldet. Ein Zeuge hatte zuvor zwei Personen unberechtigterweise auf dem Grundstück festgestellt. Mehrere Streifenwagen suchten sofort den Bereich auf und umstellten das Gelände, zur Unterstützung setzten die Polizisten zudem auf einen Diensthund sowie den Polizeihubschrauber. Bei einer Absuche des Betriebshofes stellten die Polizisten mehrere vorbereitete Kisten mit Metall in einem erheblichen Wert fest, welche von den Tatverdächtigen bereits zum Abtransport vorbereitet worden waren. Eine Besatzung entdeckte zwei Männer, die direkt die Flucht antraten. Schnell gelang es den Beamten daraufhin, einen 39-jährigen Mann zu stellen und diesen vorläufig festzunehmen.
Der zweite Flüchtige hatte sich jedoch ein spektakuläreres Versteck ausgesucht, um so seiner Festnahme zu entgehen: Er war unentdeckt auf mehrere übereinander gestellte Überseecontainer geklettert und somit nicht mehr im Sichtfeld der Polizisten. Nachdem der Flüchtige jedoch vom Polizeihubschrauber auf dem Dach eines Überseecontainers entdeckt wurde, wurde die Berufsfeuerwehr Oldenburg zur Unterstützung angefordert. Mit der Drehleiter der Feuerwehr konnte der Container schließlich gefahrlos betreten und der 35-Jährige widerstandslos festgenommen werden. Bei der Durchsuchung des Mannes stellten die Beamten ein Messer fest und stellten dieses sicher.
Wie geht es weiter?
Gegen beide Männer leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen einen besonders schweren Fall des Diebstahls ein. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass die beiden Tatverdächtigen keine Beute machen konnten. Beide Tatverdächtige werden nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg einem Haftrichter vorgeführt.