Apen. Die Gemeinde Apen hatte bereits unmittelbar nach dem Starkregenereignis vom 13.08. auf den 14.08.2024 die Kompetenzen des Bauamtes und des Ordnungsamtes (Gefahrenabwehr) zusammengezogen und im Bauamt alle eingehenden Hinweise und Anmerkungen sowie Beschwerden gebündelt.
Bis heute erhält die Gemeinde noch wichtige Hinweise aus der Bevölkerung dazu. Es ist nach wie vor wichtig, einen Überblick zu den gefährlichsten Lagen des Starkregenereignisses zu erlangen.
„Ebenso müssen wir damit rechnen, dass so ein außergewöhnlicher Starkregen in der Dauer und Länge jederzeit wieder eintreten kann. Daher galt und gilt es, auch die Selbsthilfe anzuregen, damit von Laub verstopfte Absenkschächte vor Ort auch durch Anlieger gereinigt werden“ – so Bürgermeister Huber. Die Gemeinde nimmt natürlich ebenfalls Reinigungen vor, allerdings können diese nicht nach jedem großen Starkregen überall erfolgen. Vorrangig werden Gräben, Regenrückhaltebecken und Rohre geprüft.
Derzeit finden laufend Ortstermine mit dem Bauamtsleiter Herrn Rosendahl und Einwohner*innen statt, um sich vor Ort jeweils ein Bild verschaffen zu können. Dort wo Gräben, Schächte, Gullis und Regenrückhaltebecken übergelaufen sind, wird versucht zu ergründen woran es gelegen hat und was man unternehmen kann, um auch in Zukunft Schlimmeres zu vermeiden (Extra Aufreinigung, Technik prüfen, Abläufe sichten usw.).
Bei dem Starkregenereignis am 03.08.2024, gab es nicht die Hagelmassen wie am 14.08.2024, so dass es kaum Laub in den Leitungen und Gullis gab und die Verstopfungen nicht so groß waren. Doch auch damals war das Netz überfordert.
Aufgrund des letzten Starkregens am 03.08.2024 fand bereits am 12.08.2024 eine umfangreiche Lage- und Nachbesprechung mit den Führungskräften der Feuerwehr, der Ammerländer Wasseracht und den zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Gemeinde Apen statt.
In dieser Nachbesprechung wurden sechs Handlungsfelder erarbeitet:
- 1. Rettung in der Gefahrenlage
Die Feuerwehr prüft, ob man anderes technisches Gerät und Ausstattung ergänzend beschaffen muss, dass bei Starkregenereignissen den Einsatzkräften als geeigneter dienlich sein kann. Dieses dient der Akuthilfe im Einsatzfall.
- 2. Bauliche Untersuchung der Einsatzorte vom 03.08. und 14.08.2024
Dem Gemeinderat wurde in dem Verwaltungsausschuss am 20.08.2024 der Vorschlag unterbreitet, dass das Gemeindegebiet insbesondere die Bereiche mit den akuten Problemen und Einsatzorten der Feuerwehr, die bekannten Engstellen und Überflutungslagen, fachlich zu untersuchen, sowie die Starkregengefahrenkarte auszuwerten. Die Gemeinde wird in der öffentlichen Sitzung des Bau- und Planungsausschuss am 16.09.2024 beraten, welche Maßnahmen man angehen kann und muss. Hierzu zählt die Prüfung der vorhandenen Abflussanlagen mit Hilfe von Kamerafahrten in den Leitungen, um zu sehen wo etwas kaputt ist und in Ordnung gebracht werden muss. Es wird geprüft, welche neuen Anlagen möglich und notwendig wären, um der Klimaveränderung und insbesondere dem Starkregen ansatzweise gerecht zu werden.
- 3. Neue Bauvorhaben in Wohngebieten
Es wird eine intensivere Prüfung von Bauanträgen und Bauanzeigen bei innerörtlicher Verdichtung geben. Gegebenenfalls sind neue Auflagen für Bauherren bei Neubauten notwendig. Die Erstellung von größeren Gebäuden in bestehenden Siedlungsanlagen der 50er bis 90er Jahre bedarf einer kritischeren Oberflächenentwässerungsprüfung.
- 4. Eigentümerinnen und Eigentümer wird der notwendige Eigenschutz abverlangt:
- · Dazu zählen eine Rückschlagklappe für den Schmutzwasseranschluss (dieser ist laut Satzung der Gemeinde Pflicht)
- · Private Beschaffung von Pumpen und technischem Gerät im privaten Umfeld sowie mobile Sperren (Minideiche, Sandsäcke)
- · Notwendige Entsiegelung des Grundstücks
- · Reinigung von privaten Gräben
- · Rückbau von Verrohrungen – offene Gräben herstellen
- · Die freiwillige Gartengestaltung ohne „Schwemmstoffe“ (Hackschnitzel, Schredder) die Abflüsse verstopfen könnten.
- 5. Klimaanpassung und Gemeindeentwässerungsplan anpassen
Es wird eine konzeptionelle Betrachtung des Gemeindegebietes im Rahmen der Klimaanpassung erfolgen. Hierzu bedarf es allerdings einem längeren Zeitraum.
- 6. Warnsystem
Es soll die Warn-AAP BIWAAP weiter in den Fokus gerückt werden. Es muss der öffentlichen Hand gelingen, die Bevölkerung im Vorfeld noch besser zu warnen und zu sensibilisieren.
Auch nach Umsetzung aller Maßnahmen, wird es nicht möglich sein, zukünftig alle Gefahren abzuwehren. Denn auch nach umfangreichen Baumaßnahmen, wenn sie finanzierbar wären, kann das Netz so einer Lage, wie im August 2024, nicht voll gerecht werden. Es bleibt immer das Risiko und der Eigenschutz muss bei Grundstücksbesitzern erfolgen. Trotz alledem weiß die Gemeinde, dass baulich im öffentlichen Raum in manchen Gebieten etwas passieren muss. Grabenverrohrungen werden vermieden werden müssen um Stauraum zu behalten. Ein Graben ist zwar schwer zu unterhalten aber bietet Stauraum, der bei diesen Regenmassen dringend benötigt wird.
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