Nordenham. Das Amtsgericht Nordenham – Strafrichterin – verhandelt am 2. September um 13 Uhr in Saal I gegen einen 43jährigen Nordenhamer wegen des Vorwurfs, eine Straftat vorgetäuscht zu haben (§ 145d StGB).


Der Nordenhamer soll am späten Abend des 07.03.2024 seine Ehefrau veranlasst haben,
der Großleitstelle per Notruf zu melden, dass er Opfer eines Überfalls geworden sei. Der
vom Angeklagten beschriebene Täter soll ihm nach seinen Angaben unmittelbar zuvor auf
einem Fußweg parallel zur Straße „An der Gate“ ein Stichwerkzeug in die Seite gerammt und
ihn erfolglos nach stehlenswerten Dingen durchsucht haben.


Eine tatsächlich vorhandene Stichverletzung habe eine Notoperation erfordert. Aufgrund der
Angaben des Angeklagten seien umfangreiche polizeiliche Ermittlungen wegen des
Verdachts des versuchten Mordes gegen Unbekannt geführt worden.
Tatsächlich soll der Angeklagte den angeblichen Raubüberfall erfunden und sich die
Stichverletzung selbst zugefügt haben in der Hoffnung, hierdurch einen drohenden Verlust
seiner Wohnung abzuwenden.


Zum Hauptverhandlungstermin sind zwei Zeugen geladen.
§ 145d StGB sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor.

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