Nordenham. Das Amtsgericht Nordenham – Strafrichterin – verhandelt demnächst gegen einen 43jährigen Nordenhamer wegen des Vorwurfs, eine Straftat vorgetäuscht zu haben (§ 145d StGB). Da der Angeklagte allerdings unter der bislnag bekannten Anschrift nicht geladen werden konnte, musste der Termin, vorgesehen am Montag, 2. September, auf unbestimmt verschobe werden.


Der Nordenhamer soll am späten Abend des 7. März 2024 seine Ehefrau veranlasst haben, der Großleitstelle per Notruf zu melden, dass er Opfer eines Überfalls geworden sei. Der vom Angeklagten beschriebene Täter soll ihm nach seinen Angaben unmittelbar zuvor auf einem Fußweg parallel zur Straße „An der Gate“ ein Stichwerkzeug in die Seite gerammt und ihn erfolglos nach stehlenswerten Dingen durchsucht haben.


Eine tatsächlich vorhandene Stichverletzung habe eine Notoperation erfordert. Aufgrund der Angaben des Angeklagten seien umfangreiche polizeiliche Ermittlungen wegen des Verdachts des versuchten Mordes gegen Unbekannt geführt worden.


Tatsächlich soll der Angeklagte den angeblichen Raubüberfall erfunden und sich die Stichverletzung selbst zugefügt haben in der Hoffnung, hierdurch einen drohenden Verlust seiner Wohnung abzuwenden.


Zum Hauptverhandlungstermin sind zwei Zeugen geladen.

§ 145d StGB sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor.

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