Celle. Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle verhandelt am 11. September im Berufungsverfahren eine Klage wegen der Äußerungen eines ehemaligen Mitglieds der Partei „Alternative für Deutschland“ zu einer angeblichen „Kriegskasse“. Das Landgericht Verden hatte die Klage auf Unterlassen einer solchen Behauptung im März abgewiesen.
Bisheriger Verfahrensgang
Das ehemalige Parteimitglied hatte nach dem vom Landgericht festgestellten Sachverhalt gegenüber mehreren Medien behauptet, dass ein Funktionär der Landespartei Geld für aussichtsreiche Listenplätze in bar oder per Einzahlung auf ein von ihm als „Kriegskasse“ verwaltetes Konto verlangt habe. Eine Klage des Betroffenen auf Unterlassen der Behauptung hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Verden mit Urteil im März 2024 abgewiesen. Die Kammer hat in ihrem Urteil festgestellt, dass die Behauptung nach dem Ergebnis der von ihr durchgeführten Beweisaufnahme wahr sei.
Verhandlung am Oberlandesgericht Celle
Gegen das Urteil hat der Kläger Berufung beim Oberlandesgericht Celle eingelegt. Der für das Verfahren zuständige 5. Zivilsenat hat für Mittwoch, 11. September 2024 einen Termin zur mündlichen Verhandlung und zur Durchführung einer Beweisaufnahme anberaumt.
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