Jugendliche greifen noch immer zu viel auf harten Alkohol zu. (Imagefoto: pr)
Varel. Am Donnerstag, den 5. September 2024, führte das Jugendamt des Landkreises Friesland in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt der Stadt Varel sowie dem Präventionsbeauftragten der Polizei Varel, Eugen Schnettler, mit einer 16-jährigen Jugendlichen Alkoholtestkäufe in Varel durch.
Im Rahmen der Testkäufe sollte überprüft werden, ob und wie beim Verkauf von hochprozentigen Alkohol auf die vorgeschriebene Altersbegrenzung geachtet wird. Dabei wurden mehrere Verbrauchermärkte getestet.
Die Testkäuferin erhielt in sieben der insgesamt zehn überprüften Geschäfte hochprozentigen Alkohol. Bei der zuletzt durchgeführten Kontrolle einige Jahre zuvor wurden bei neun überprüften Geschäften sieben Verstöße festgestellt.
Damit diese Verkäufe an minderjährige Jugendliche erst gar nicht passieren, rät Eugen Schnettler, dass die Verkäuferinnen bzw. Verkäufer sich trotz entstehender Routine immer den Ausweis vorzeigen lassen sollten.
Er empfiehlt, sich das Geburtsdatum genau anzusehen, denn bei durchgeführten Kontrollen wird wiederkehrend festgestellt, dass eine falsche Rückrechnung des Alters die Ursache der Alkoholabgabe war, wie auch nun in einem der festgestellten Fälle.
Mit den Alkoholtestkäufen wollen wir in erster Linie auf das Thema Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen aufmerksam machen und dem Missbrauch entgegenwirken. Eine Abgabe hochprozentiger Alkoholika an Minderjährige unter 18 Jahren ist ausdrücklich verboten und wird mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet.
„Nur durch wiederkehrende Alkoholtestkäufe könne man langfristige Änderungen erreichen können“, betont Schnettler weiterhin. Nach dem nun unzureichenden Ergebnis sind auch zukünftig weitere Kontrollen vorgesehen.
Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass auf dem bevorstehenden Bockhorner Markt das Jugendamt in Zusammenarbeit mit der Polizei verstärkt Jugendschutzkontrollen durchführen und überprüfen wird, ob die rechtlichen Vorgaben beim Alkoholausschank berücksichtigt werden.
Grundsätzlich gilt: Kein Alkohol für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Der Ausschank von Branntwein oder branntweinhaltige Getränke, wie Spirituosen und Mixgetränke, ist grundsätzlich erst an Heranwachsende ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt.
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