Wann Senioren einen Grundrentenzuschlag bekommen können, erklärt der SoVD Wesermarsch. (Foto: pr)
Brake. Langjährig Geringverdienende haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag – wenn sie die geltenden Einkommensgrenzen einhalten. Aktuelle Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zeigen nämlich: Rund 55 Prozent der grundsätzlich Berechtigten haben die Leistung im vergangenen Jahr aufgrund zu hoher eigener Einkünfte nicht gezahlt bekommen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in der Wesermarsch erklärt alles Wichtige rund um Hinzuverdienstgrenzen und Anspruchsvoraussetzungen. Unter bestimmten Voraussetzungen können langjährig Geringverdienende im Alter einen Grundrentenzuschlag erhalten, der ihre Rentenbezüge aufstockt. „Anspruch haben Betroffene, wenn sie mindestens 33 Versicherungsjahre erfüllen und während ihrer Erwerbstätigkeit weniger als 80 Prozent des Durchschnittslohns verdient haben“, weiß SoVD-Beraterin Julia Lax aus Brake. Ein Antrag auf den Zuschlag müsse nicht gestellt werden, denn die Deutsche Rentenversicherung ermittele automatisch, ob ein Anspruch besteht.
Die volle Grundrente erhält allerdings nur, wer bestimmte Hinzuverdienstgrenzen einhält. „Ab einer bestimmten Höhe wird das Einkommen anteilig auf die Grundrente angerechnet oder diese gar nicht mehr ausgezahlt“, gibt Lax den Hinweis. Aktuell bekommen alleinstehende Rentner den vollen Zuschlag bis zu einem Monatseinkommen von 1.375 Euro, bei Paaren sind es 2.144 Euro. Darüber liegende Einkünfte werden auf die Leistung angerechnet. Überschreitet das zusätzliche Einkommen die Einkommensgrenze von 1.759 Euro beziehungsweise 2.525 Euro, stellt die Deutsche Rentenversicherung die Zahlung ein. Als Einkommen zählen die eigene Nettorente, eine Witwenrente oder Hinzuverdienst aus einer Beschäftigung.
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