Der Zoll hat bei Kontrollen auf dem Kramermarktgelände in Oldenburg einige Schwarzarbeiter gestellt. (Foto: Zoll)
Oldenburg. Sieben Arbeiter osteuropäischer Herkunft wurden vergangenen Freitag (20.09.2024) bei Aufbauarbeiten eines Fahrgeschäfts auf dem Kramermarktgelände in Oldenburg durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Oldenburg kontrolliert. Schnell wurde klar, dass keiner der Werktätigen über einen gültigen Aufenthaltstitel für die Arbeitsaufnahme in Deutschland verfügt.
„Gleichwohl unsere Kontrollen vor Ort ruhig und sachlich verliefen, konnte niemand vom Aufbaupersonal des Fahrgeschäfts einen gültigen Aufenthaltstitel vorlegen, der zur Arbeitsaufnahme in Deutschland berechtigt. Alle vorgelegten Pässe zeugten von osteuropäischen Herkunftsländern“, so Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg.
Die Zoll-Ermittler untersagten den Arbeitern jede weitere Arbeitsaufnahme. Strafverfahren wegen arbeitsrechtlicher Verstöße kamen zur Einleitung. Die weiteren Ermittlungen hierzu – auch gegen den Arbeitgeber – werden vom Zoll geführt.
Über die nun folgenden aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen entscheidet die Ausländerbehörde in enger Zusammenarbeit mit dem Hauptzollamt Oldenburg.
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