Apen. Bunte Blätter an den Bäumen, raschelndes Laub auf dem Boden – keine Frage, der Herbst mit seiner farbenfrohen Landschaftsgestaltung bietet vielfältige Blickfänge. Die herabgefallenen Blätter können aber, insbesondere bei nasser Witterung, auf Straßen und Gehwegen zu einer rutschigen Gefahr werden. Besonders die Mitmenschen, die nicht so gut zu Fuß sind, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer*innen dürfen sichere und gut zu benutzende Wege erwarten. Darüber hinaus kann das Laub auch zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Oberflächenentwässerung führen, wenn Rinnsteine oder Gullys mit der Zeit verstopft werden.

Aus diesem Grund möchte die Gemeinde Apen alle Haus- und Grundstückseigentümer*innen bitten, ihrer Straßenreinigungspflicht in dieser Jahreszeit besonders regelmäßig nachzukommen. Die Reinigungspflicht obliegt grundsätzlich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile allen Eigentümer*innen der an öffentlichen Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke. Die Art und der Umfang der Straßenreinigung ist in der entsprechenden Verordnung der Gemeinde Apen detailliert beschrieben. Diese Verordnung kann auf unserer Homepage www.apen.de eingesehen werden.

Das Laub von Bäumen, die an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen stehen, können die Bürger*innen auch in diesem Winterhalbjahr von Oktober bis Ende März 2024 wieder kostenlos auf dem Recyclinghof an der Burgstraße 12 in Hengstforde in einem eigens dafür bereitgestellten Sammelcontainer entsorgen. Dieses sogenannte „öffentliche“ Laub darf jedoch nicht mit Hecken- oder Rasenschnitt, Gartenabfällen oder sonstigen Stoffen vermischt sein. In solchen Fällen wird die Annahme des Laubs auf dem Recyclinghof verweigert.

Die Annahme des öffentlichen Laubes ist an die üblichen Öffnungszeiten des Recyclinghofes gebunden. Diese sind freitags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Eine Anlieferung zu anderen Zeiten sowie das Bereitstellen von öffentlich zugänglichen Sammelcontainern ist leider nicht möglich. Auch eine Abholung des „öffentlichen“ Laubes ist ausgeschlossen.

Beachten Sie bitte, dass die Einfuhr von Ast- und Strauchwerk voraussichtlich nur bis Anfang 2025 möglich ist, da die anstehenden Bauarbeiten beim Recyclinghof dann beginnen sollen. Dazu wird es zu gegebener Zeit noch einmal eine Information geben.

Im Hinblick auf die bevorstehenden Wintermonate möchte die Gemeinde Apen auch schon auf die in der Straßenreinigungssatzung enthaltenen Pflicht zur Beseitigung von Schnee und Eis hinweisen. Bei Schneefall sind die Gehwege, Fußgängerüberwege und Zu- und Abgänge der Bushaltestellen mit einer geringeren Breite als 1,00 m ganz, die übrigen in einer Breite von 1,00 m freizuhalten. Ist ein ausgebauter Gehweg nicht vorhanden, so ist ein 1,00 m breiter Streifen neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten. Ist über Nacht Schnee gefallen, muss die Reinigung bis spätestens 8.00 Uhr durchgeführt sein. Bei Schneeglätte und Glatteis ist dafür zu sorgen, dass die Gehwege, Gehstreifen, Fußgängerüberwege und Zu- und Abgänge zu den Bushaltestellen in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr mit Sand oder anderen geeigneten Stoffen so bestreut sind, dass ein sicherer Weg für Fußgänger vorhanden ist. Einlaufschächte der Straßenentwässerung und die Gossen sind ebenfalls schnee- und eisfrei zu halten, damit das Schmelzwasser abfließen kann.

Zur Beseitigung von Schnee und Eis dürfen keine Geräte, durch welche die Oberfläche der Straßen und Gehwege beschädigt werden kann und keine schädlichen Chemikalien verwendet werden.

Für weitere Fragen zum Thema Straßenreinigung einschließlich Winterdienst oder der Entsorgung von öffentlichem Laub stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Ordnungswesen gerne zur Verfügung. 

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