Fünf Kilogramm Amphetamin wurden ebenso sicher gestellt. (Foto: Polizei)

Göttingen. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag der vergangenen Woche, 17. auf den 18.10.2024, konnte die Kontrolleinheit Verkehrswege Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig gleich zwei größere Aufgriffe verzeichnen.

Außerhalb des grenznahen Raums dürfen die Kontrollbeamten örtlich und zeitlich begrenzte Kontrollen durchführen und Personen und Beförderungsmittel anhalten, wenn die Annahme besteht, dass Waren mitgeführt werden, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen.

Bei der Kontrolle eines rumänischen Kleinbusses erkundigten sich die Zöllner zunächst beim Fahrer unter anderem nach mitgebrachten verbrauchsteuerpflichtigen Waren. Dieser gab an, vier Stangen Zigaretten dabei zu haben. Der umgangssprachliche Begriff Stange umfasst in der Regel 200 Stück Zigaretten. Aus anderen Mitgliedstaaten der EU, wie auch Rumänien, dürfen Privatpersonen Tabakwaren steuerfrei für ihren Eigenbedarf mit nach Deutschland bringen. Allerdings wird ab einer Richtmenge von 800 Stück Zigaretten pro Person der Eigenbedarf als zweifelhaft angesehen. Daher wäre der rumänische Fahrer mit seinen vier Stangen genau im Rahmen dieser Richtmenge gewesen, was die Zöllner daraufhin nachprüften. Im Kofferraum fanden sie dann jedoch nicht nur vier, sondern 68 Stangen (13.480 Stück) Zigaretten. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Hinterziehung der 2.591,70 Euro Tabaksteuer eingeleitet und alle Zigaretten sichergestellt. Des Weiteren konnten 500 Euro Bargeld als Sicherheitsleistung für die zu erwartende Geldstrafe erhoben werden. Das Strafverfahren wird bei der Strafsachen- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Erfurt geführt.

Bei einer weiteren Kontrolle eines polnischen Transporters befragten die Zollbeamten den Fahrer ebenfalls nach mitgebrachten Waren, die gegebenenfalls Verboten oder Beschränkungen unterliegen könnten, was dieser mehrfach verneinte. In der darauffolgenden Kontrolle des Fahrzeugs konnte im Schlafbereich eine versteckte Tasche gefunden werden, die fünf Plastikschalen mit kristallinem Inhalt zum Vorschein brachte. Ein durchgeführter Schnelltest bestätigte den Verdacht der Beamten, dass es sich hierbei um Amphetamin handeln könnte, augenscheinlich Crystal Meth. Eine Verwiegung ergab eine Bruttomenge von 5.494 Gramm, schätzungsweise fünf kg netto Amphetamin. Noch vor Ort wurde ein Strafverfahren wegen Bannbruch in Verbindung mit dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet, die fünf Schalen sichergestellt und der Fahrer festgenommen. Die weitere Sachbearbeitung des Strafverfahrens liegt in der Zuständigkeit des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main.

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