Friesland. Informationen zum Mietpreisniveau im Landkreis Friesland soll der Mietspiegel bereitstellen, der derzeit erstmalig für das Kreisgebiet erarbeitet wird. Dazu werden aktuell Mieterinnen und Mieter aus den Städten und Gemeinden im Kreisgebiet befragt. Rund 7.400 Briefe mit Fragebögen wurden Mitte Oktober verschickt. Wer angeschrieben wird, geht aus einer Zufallsstichprobe aus den Adressdaten der Kommunen hervor. Alle gesetzlichen Datenschutzregeln werden dabei strengstens eingehalten.

Mit der Erstellung des Mietspiegels hat der Landkreis Friesland das Hamburger Institut Analyse & Konzepte immo.consult GmbH beauftragt, das die Daten erhebt und auswertet. Die Teilnahme an der Befragung ist nach Artikel 238 Paragraf 2 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche) verpflichtend. Wer ein Anschreiben zur Teilnahme an der Befragung erhalten hat, möge den Fragebogen bitte ausgefüllt an das beauftragte Institut senden. Dies ist sowohl online als auch in Papierform portofrei im beiliegenden Rückumschlag möglich.

Wie hoch ist die ortsübliche Vergleichsmiete? Welche Spannen sind an den unterschiedlichen Standorten vorhanden?: Der qualifizierte Mietspiegel soll ein wissenschaftlich abgesichertes, differenziertes Bild der bestehenden Mieten im Landkreis Friesland vermitteln und Anfang 2025 veröffentlicht werden. Neben dem qualifizierten Mietspiegel wird aus den Daten auch das neue „Schlüssige Konzept“ erstellt, mit dessen Hilfe die angemessenen Unterkunftskosten für Leistungsempfänger nach den Sozialgesetzbüchern II und XII ermittelt und angepasst werden können.

Zum Hintergrund:
Aufgrund der Reform des Mietspiegelrechts 2022 müssen Städte mit über 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern einen Mietspiegel erstellen. Die politischen Gremien des Landkreises haben im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen, dass der Landkreis diese Aufgabe als freiwillige Leistung für die kreiseigenen Städte und Gemeinden übernimmt. Diese haben der hierfür erforderlichen Aufgabenübertragung an den Landkreis in ihren Räten zugestimmt und Bürgermeister sowie Landrat eine öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung unterzeichnet.

Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen und in Abstimmung mit Interessensvertretungen von Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern erstellt wird. Der Mietspiegel liefert einen Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete für nicht preisgebundene Wohnungen in einer Stadt oder Gemeinde. Berücksichtigt werden hierbei unter anderem Arten von Wohnungen, Fläche, Energieeffizienz und Lage der Wohnung.

Der Mietspiegel wird gemäß BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) §558c und §558d erstellt.

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