Westerstede/Oldenburg. Drei Angeklagten im Alter von 74, 61 und 70 Jahren wird zur Last gelegt, im Zeitraum 2009 bis 2016 in Westerstede den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tätigkeiten unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht und dadurch Steuern, teilweise in hohem Ausmaß verkürzt zu haben. Nun wird der Fall am Landgericht Oldenburg verhandelt. Insgesamt 15 Prozesstage sind dafür eingeplant. Am 5. November 2024 wird es den ersten geben, am 21.2.2025 den letzten Verhandlungstag.
Was ist passiert:
Der 74-jährige Angeklagte soll eine Gesellschaft mit Sitz in Rastede betrieben haben, deren Unternehmensgegenstand u.a. die Erbringung von Bauleistungen bei der Errichtung von Windparks war. Er soll Aufträge, die ursprünglich an die deutsche GmbH erteilt worden sind, an ausländische Firmen unter seiner Kontrolle, übertragen haben. Diese sollen dann auch bereits von der deutschen Gesellschaft erbrachte Bauleistungen abgerechnet haben. Hierbei soll ihn sein Steuerberater, der 61-jährige Angeklagte, unterstützt haben.
Gleiches gilt für den 70-jährigen Angeklagten, der als Strohmanngeschäftsführer von zwei ausländischen Gesellschaften tätig gewesen sein soll. Die Gründung und der Betrieb der ausländischen Gesellschaften soll einzig den Zweck gehabt haben, die von der deutschen Gesellschaft erzielbaren Einnahmen der inländischen Besteuerung zu entziehen und eine niedrige Besteuerung u.a. in der Schweiz zu erreichen.
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