Mit der Bezahlkarten wird verhindert, dass das Geld in falsche Hände gerät. (KI-Foto: Imagefoto)

Niedersachsen. Wer als Geflüchteter in Deutschland Schutz sucht und seinen Lebensunterhalt nicht selbst sichern kann, hat grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Im Sommer hat der Bund mit der Änderung des AsylbLG die Möglichkeit eröffnet, dass jetzt auch Geflüchtete mit einer Bezahlkarte ohne Bargeld zahlen können.

Um eine möglichst bundesweit gleichlautende Regelung zu schaffen und eine einheitliche Bezahlkarte einzuführen, hat Niedersachsen zusammen mit 13 weiteren Bundesländern im Rahmen einer Ausschreibung einen Dienstleister gefunden, der bereits in mehr als 25 Kommunen in neun Bundesländern Bezahlkarten erfolgreich eingeführt hat. Die Länder Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben sich für eigene Lösungen entschieden.

Mit der Zuschlagserteilung an die „secupay AG“ ist am 25. September 2024 ein entsprechender Rahmenvertrag geschlossen worden.  Sowohl die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) als auch die kommunalen Leistungsbehörden sollen künftig Bezahlkarten von diesem Dienstleister nutzen.

Bereits seit Ende Oktober erfolgt in der LAB NI die Einrichtung des Bezahlkartensystems und die Anpassung von Verwaltungsabläufen, sodass die Karten voraussichtlich im kommenden Dezember an Geflüchtete persönlich ausgegeben werden können. Die Ausgabe in den niedersächsischen Kommunen erfolgt in einem zweiten Schritt und wird seitens des Landes unterstützt.

Die Bezahlkarte funktioniert wie eine guthabengeführte Debitkarte des Kartenanbieters Visa. Die Karte wird monatlich aufgeladen und kann nicht überzogen werden. Ein großer Vorteil ist, dass Geflüchtete kein Konto benötigen, sondern mit ihrer persönlichen Bezahlkarte direkt bezahlen können. Bei Bedarf können bei diversen Händlern sowie an Geldautomaten bis zu 50 Euro pro Monat abgehoben werden. Wenn besondere Bedarfe vorliegen, wie zum Beispiel bei Schwangeren, kann der Betrag für eine Bargeldabhebung im Rahmen einer Ermessensentscheidung im Einzelfall erhöht werden. Geringere Bargeldauszahlungen minimieren auch das Risiko, dass das Geld, welches für die Deckung des täglichen Bedarfs vorgesehen ist, zweckentfremdet wird und beispielsweise ins Ausland oder an Schleuser abfließt.

Gleichzeitig bietet die Bezahlkarte auch für die Verwaltung erhebliche Vorteile. Bargeldauszahlungen und der damit verbundene Verwaltungsaufwand werden reduziert. Gelder können flexibel per SEPA-Überweisung auf die Bezahlkarte überwiesen werden.

Ziel ist es, alle Grundleistungsempfänger mit einer Karte auszustatten. Zunächst werden die Karten in der LAB NI ausgegeben, sodass die Geflüchteten ihre Karten zu den künftigen Wohnorten in den Kommunen mitnehmen können. Die kommunalen Leistungsbehörden sollen grundsätzlich Anfang des Jahres 2025 in die Lage versetzt werden, Karten aus dem Rahmenvertrag im Namen des Landes abzurufen. Die Karten sind optisch von anderen Debitkarten nicht zu unterscheiden, so sollen Diskriminierungen verhindert werden.

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, begrüßt die Einführung der Bezahlkarte: „Wir wollen es flexibler und einfacher machen. Derzeit müssen Geflüchtete jeden Monat beim Amt anstehen, um ihr Geld zu erhalten. Zukünftig haben sie das Geld auf der Karte und können damit bezahlen. Auch für die Verwaltung bietet die Bezahlkarte erhebliche Vorteile. Bargeldauszahlungen und der damit verbundene Verwaltungsaufwand reduzieren sich erheblich. Das sorgt für eine deutliche Entlastung bei den Behörden und bietet eine so bisher nicht vorhandene Teilhabe von geflüchteten Menschen am üblichen Zahlungsverkehr.“ Das Land Niedersachsen übernimmt die notwendigen Kosten der Einführung und des Betriebs der Bezahlkarte für die vorgesehene Vertragslaufzeit von zunächst vier Jahren. Auch die Kosten der Kommunen – abgesehen von Personalkosten – werden durch das Land übernommen. Soweit eine Kommune entgegen den bisherigen Empfehlungen des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI) bereits einen Einzelvertrag mit einem Kartenanbieter abgeschlossen hat, gehen die Kosten für eine vorzeitige Vertragsauflösung zu Lasten dieser Kommune. Mit einer fachaufsichtlichen Weisung des MI werden die Kommunen aufgefordert, die Bezahlkarten aus dem Rahmenvertrag vom Dienstleister abzurufen.

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Von red