Für die kommende Bundestagswahl werden noch Wahlhelfer in Westerstede gesucht. (Foto: ©Shutterstock/Stadt Westerstede)
Westerstede. Für die anstehende Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sucht die Stadt Westerstede noch Wahlhelfer Ohne die Unterstützung zahlreicher ehrenamtlicher Wahlhelfer*innen ist die Durchführung einer Wahl nicht möglich. Der Einsatz erfolgt im Wahlvorstand eines Wahllokals. Wahlhelfer sind Mitglieder eines Wahlvorstands, deren Aufgabe die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl ist. Dazu gehören z.B. die Überprüfung der Wahlberechtigung, die Ausgabe der Stimmzettel und die Auszählung der Stimmen, zur Feststellung des Wahlergebnisses.
Für das Wahlehrenamt sollten Sie:
- Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes
- das 18. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten
- nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein
Besondere Vorkenntnisse zur Wahrnehmung dieser Aufgabe sind nicht erforderlich, eine Einweisung erfolgt am Wahltag vom Vorsitzenden des Wahlvorstandes. In der Regel wird das Wahllokal am Wahlsonntag in zwei bis drei Schichten besetzt. Die einzelnen Mitglieder des Wahlvorstandes sind also nicht den ganzen Tag über im Einsatz. Ab 18:00 Uhr treffen sich alle Mitglieder des Wahlvorstandes zum Auszählen der Stimmen.
Insbesondere Parteien können Wahlberechtigte als Mitglieder des Wahlvorstandes vorschlagen. Auf § 11 Bundeswahlgesetz wird hingewiesen.
Für die oben geschilderte Tätigkeit als Beisitzer in einem Wahlvorstand wird eine Entschädigung von 40,- € gezahlt. Interessierte werden gebeten sich unter https://wst.tips/wahlhelfer zu registrieren.
Die Stadt Westerstede freut sich über jede ehrenamtliche Unterstützung.
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