Einsatzkräfte der Feuerwehr Oldenburg löschen von oben den Brand in einer Zerkleinerungsanlage im Abfallentsorgungszentrum Neuenwege. (Foto: Stadt Oldenburg)
Oldenburg. Am vergangenen Freitag, 13. Dezember, wurde die Feuerwehr Oldenburg gegen Mittag zu einem Brand in den Barkenweg gerufen: Die Brandmeldeanlage im Abfallentsorgungszentrum Neuenwege hatte ausgelöst, da in einer Zerkleinerungsanlage in einer der Hallen ein Feuer ausgebrochen war. In der Folge kam es zu einer starken Rauchentwicklung im inneren des Gebäudes, der Rauch zog im Freien jedoch schnell ab. Nach rund zwei Stunden hatte die Feuerwehr das Feuer gelöscht, insgesamt waren rund 25 Kolleginnen und Kollegen im Einsatz. Nach den erfolgten Löscharbeiten konnte der Schredder wieder angefahren und entleert werden. Es entstand glücklicherweise kein Personal- oder Sachschaden. Am Montag, 16. Dezember, konnte die Anlage ihren Betrieb wieder aufnehmen.
Zum Glück ist dieser Fall glimpflich ausgegangen. Er zeigt zum einen, wie wichtig funktionierende Brandmeldeanlagen und das schnelle und gezielte Eingreifen der Feuerwehr sind – und offenbart zum anderen, welche gefährlichen Folge eine falsche Müllentsorgung haben kann. Denn der Brand und die Rauchentwicklung deuten auf einen Akkubrand hin, der sich in der Nähe von Kunststoffen oder Matratzen entzündet hat. Bereits in der Vergangenheit hat der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Oldenburg (AWB) mehrfach vor den Gefahren explosiver Stoffe im Restmüll gewarnt, unter anderem mit einer Aufklärungskampagne. Denn immer wieder sorgen Akkus oder andere falsch entsorgte Stoffe für Brände – auch in der Abfallbehandlungsanlage.
Rücknahme von Batterien und Akkus klar geregelt
Die Entsorgung von Batterien und Akkus ist im Batteriegesetz geregelt. „Danach sind nicht nur die Vertreiber von Batterien wie zum Beispiel Supermärkte, Drogerien und Baumärkte zur Rücknahme von Batterien und Akkus verpflichtet, auch die Besitzerinnen und Besitzer der Batterien – also die Endverbraucherinnen und Endverbraucher – sind verpflichtet, alte Batterien einer getrennten Erfassung zuzuführen und nicht im Restmüll zu entsorgen. Und auch die Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Oldenburg schreibt eine getrennte Entsorgung von Batterien und Akkus vor“, informiert AWB-Chef Marco Janssen.
Spraydosen, Gasbehälter und Feuerlöscher abgeben
Aber nicht nur Batterien und Akkus können Brände in der Abfallbehandlungsanlage verursachen. Auch nicht vollständig geleerte Spraydosen, Gasbehälter und Feuerlöscher sind brandgefährlich. „Solche gefährlichen Abfälle gehören nicht in den Restabfall, sondern zur Schadstoffentsorgung“, erklärt Janssen. Die Schadstoffsammelstelle an der Wertstoffannahmestelle Neuenwege ist während der normalen Öffnungszeiten erreichbar, an der Wertstoffannahmestelle Langenweg, Felix-Wankel-Straße 7, können schadstoffhaltige Abfälle jeweils am ersten Mittwoch eines Monats abgegeben werden. Zudem gibt es die Möglichkeit, Schadstoffe bei der mobilen Sammlung abzugeben. Die Termine sind im Abfuhrkalender und im Internet unter www.oldenburg.de/awb » einsehbar.
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