Westerstede. Die Stadt Westerstede möchte die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig vor Silvester sensibilisieren und auf die geltenden Vorschriften sowie die besondere Gefährlichkeit beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern hinweisen. Gerade in der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden und Einrichtungen ist besondere Vorsicht geboten.

Laut der Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist es untersagt, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Reetdach- und Fachwerkhäusern zu zünden. Hierbei gilt ein Mindestabstand von 200 Metern. Diese Maßnahme dient dem Schutz der historischen und leicht entzündbaren Gebäude und ist strikt einzuhalten.

Darüber hinaus ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern und Altenheimen ebenfalls verboten. Die Stadt Westerstede bittet um Rücksichtnahme auf die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Einrichtungen sowie auf Patientinnen und Patienten.

Zudem weist die Stadt darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar gestattet ist. Das Zünden von Feuerwerk ist nur Personen erlaubt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Die Stadt Westerstede bittet alle Feiernden um besondere Rücksichtnahme auch auf Tiere. Die Knallerei zu Silvester bedeutet für viele Tiere enormen Stress. Haustiere und Vieh können in Panik geraten, aber auch Wildtiere leiden unter dem Lärm. Hier hilft ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Abbrennen von Feuerwerk.

Es wird an alle Bürgerinnen und Bürger appelliert, die geltenden Vorschriften zu beachten und sorgsam mit Feuerwerk umzugehen, um die Gesundheit und Sicherheit aller zu gewährleisten sowie Brände und Unfälle zu vermeiden.

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