Elsfleth/Oldenburg. Am nächsten Donnerstag, 9. Januar, beginnt am Landgericht Oldenburg die Hauptverhandlung bezüglich der Geschehnisse rund um die Elsflether Werft AG gegen einen nunmehr 36-jährigen Angeklagten, dessen Verfahren aus dem Ursprungsverfahren zur gesonderten Verhandlung und Entscheidung aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt worden war.
Dem ehemaligen Vorstandsassistenten und Geschäftsführer einer mit der Elsflether Werft AG verbundenen Gesellschaft werden mit zwei Anklageschriften die folgenden Taten zur Last gelegt:
1. Anklageschrift vom 02.11.2021 (Anklage wegen Beihilfe zur Vorteilsgewährung)
Der Angeklagte soll in einem Fall Beihilfe zu der Vorteilsgewährung der ehemaligen Vorstände der Elsflether Werft AG an einen Kostenprüfer des Marinearsenals in Höhe von 400.000 EUR (Darlehen aus dem Jahr 2017) geleistet haben.
2. Anklageschrift vom 10.12.2021 (Anklage wegen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften bzw. Beihilfe hierzu und Untreue)
Die Anklageschrift wirft dem Angeklagten vor, insbesondere mit und neben den ehemaligen Vorständen der Elsflether Werft AG wie ein Bankinstitut Darlehen vergeben bzw. hierzu Beihilfe geleistet zu haben. Für eine solche Darlehensgewährung soll die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht vorgelegen haben.
Zudem wird dem Angeklagten ergänzend in zwölf Fällen jeweils Untreue durch die Darlehensgewährungen vorgeworfen.
Am 23. Januar und am 11. Februar wird es weitere Verhandlungstage geben.
Bisheriger wesentlicher Verlauf der weiteren Strafverfahren bezüglich der Elsflether Werft:
Der ehemalige Kostenprüfer des Marinearsenals wurde rechtskräftig mit Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 15.05.2024 wegen Vorteilsannahme in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 837.128 EUR wurde gegen ihn angeordnet.
Ein ehemaliger Vorstand der Elsflether Werft AG im Alter von 55 Jahren ist – nicht rechtskräftig – durch Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 01.10.2024 wegen Untreue in zwölf Fällen jeweils in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben eines Bankgeschäfts, sowie wegen unerlaubten Betreibens eines Bankgeschäfts und wegen Verletzung der Buchführungspflicht, Insolvenzverschleppung, Betruges und Vorteilsgewährung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Der Angeklagte hat gegen das Urteil Revision eingelegt.
Eine weitere Angeklagte im Alter von 33 Jahren ist – nicht rechtskräftig – durch Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 01.10.2024 wegen unerlaubten Betreibens eines Bankgeschäfts sowie wegen Beihilfe zum unerlaubten Betreibens eines Bankgeschäfts zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Angeklagte hat gegen das Urteil Revision eingelegt.
Das Strafverfahren gegen einen weiteren Vorstand der Elsflether Werft AG im Alter von 56 Jahren wurde aus gesundheitlichen Gründen ausgesetzt und vorläufig eingestellt. In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten wiederhergestellt ist, damit das Verfahren fortgesetzt werden kann.
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