Oldenburg. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat bei dem Landgericht in Oldenburg gegen einen im hiesigen Landgerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalt zwei weitere Anklagen wegen des Verdachts der gewerbsmäßig begangenen Untreue in zwei Fällen sowie des gewerbsmäßigen Betrugs in sechs Fällen erhoben, wobei die Tat in einem Fall lediglich versucht worden sei.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten vor, gegenüber Rechtsschutzversicherungen in sechs Fällen Falschangaben, insbesondere in Bezug auf vermeintlich erteilte Aufträge, vorzunehmende Prozesshandlungen oder die Höhe anzusetzender Streitwerte im Rahmen zivilrechtlicher Streitigkeiten gemacht zu haben. Dadurch habe er überhöhte Rechtsanwaltsgebühren oder faktisch nicht angefallene Gerichtskostenvorschüsse erhalten wollen, was ihm in fünf Fällen auch gelungen sei. Das erlangte Geld habe er dann für sich verwendet, beziehungsweise verwenden wollen.
Im Übrigen wird ihm vorgeworfen, in zwei Fällen zweckgebundene Zahlungen der Versicherungen nicht entsprechend weitergeleitet und dadurch veruntreut zu haben. Insgesamt sei durch die Taten ein Schaden in Höhe von mehr als 160.000 € entstanden.
Der Gesetzgeber sieht je Tat die Verhängung einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vor. Bei bestehendem Bezug zur beruflichen Tätigkeit kann daneben ein Berufsverbot verhängt werden.
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