Hannover.  Welche Lösungen kann es geben für ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander von Weidetierhaltung und Wolf? Mit dieser Frage beschäftigt sich seit Beginn dieser Legislaturperiode das Dialogforum „Weidetierhaltung und Wolf“, initiiert von Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer und Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte. Bei ihrem Treffen mit Naturschutz-, Landwirtschafts- und Schafzuchtverbänden am (heutigen) Mittwoch ging es hauptsächlich um die für dieses Jahr geplante neue, vereinfachte und erhöhte Förderung von Weidetierhaltung, Deichschafen und Herdenschutzmaßnahmen. Im Fokus standen dabei die Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Förderung der Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen in Niedersachsen (Richtlinie Wolf) sowie die Richtlinie zur Förderung der Schaf- und Ziegenhaltung für Naturschutzzwecke (Richtlinie SchaNa).  

Umweltminister Christian Meyer: „Wir sind als Land mit dem klaren Ziel in den Dialog mit den verschiedenen Verbänden gegangen, um die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter bestmöglich zu unterstützen und sie mit den wirtschaftlichen Folgen durch den notwendigen Herdenschutz nicht alleine zu lassen. Und wir wollten die Förderung vereinfachen, entbürokratisieren und direkt bei den Schäferinnen und Schäfern ankommen lassen. Daher bin ich froh, dass wir jetzt die von den Schafhalterverbänden im Dialogforum vorgeschlagene Pauschale umsetzen können. Diese beträgt auf die Fläche umgerechnet 40 Euro pro Schaf und Ziege sowie am Deich 50 Euro. Das stärkt die Weidehaltung von Schafen und auch den wichtigen Deich- und Hochwasserschutz – einfach, schnell und pragmatisch. Denn klar ist auch: Der Wolf ist wieder heimisch in Niedersachsen und wird es auch bleiben, er wird nicht wieder ausgerottet. Darum freue ich mich sehr, dass wir mit der neuen Richtlinie zur Förderung der Schaf- und Ziegenhaltung für Naturschutzzwecke ein sehr gutes Instrument gefunden und entwickelt haben. Erstmals wird eine vereinfachte, unbürokratische und pauschale Prämie für Schaf- und Ziegenhaltung gezahlt. Das ist eine gute Nachricht für alle Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter.“ 

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Mit der Neuaufstellung der Förderung von Herdenschutzmaßnahmen stellen wir die Weichen für eine zukunftsfähige Weidetierhaltung in Niedersachsen. Wir haben dabei besonders darauf geachtet, die Verfahren so gut wie möglich zu vereinfachen. Die neuen Förderstandards und die angepassten Gebietskulissen für Rinder und Pferde zeigen, dass wir die Bedürfnisse der Praxis ernst nehmen. Je nach Größe des Betriebs gibt es eine passende Förderrichtlinie: Wer weniger als elf Schafe oder Ziegen hat, kann weiterhin von der 100 Prozent Zaunbauförderung profitieren, wer mehr hat, kann die unkomplizierte SchaNa-Prämie in Anspruch nehmen. In der Richtlinie Wolf wurde die Tierwertgrenze auf 10.000 Euro angehoben – hiervon profitieren insbesondere unsere Pferdehalterinnen und -halter. Ein weiteres gutes Signal ist die deutliche Vereinfachung der Vergabebestimmungen für den Herdenschutz. Dies ist ein Anreiz für die Betriebe, den Grundschutz zu erhöhen. Klar ist für mich: Die Weidetierhaltung ist für unsere Kulturlandschaft von unschätzbarem Wert und auch für den Natur- und Landschaftsschutz unverzichtbar. Deswegen werden wir die Weidetierhalterinnen und -halter auch weiterhin mit praktikablen Lösungen unterstützen.“

Frederik Eggers (NABU-Landesverband Niedersachsen): „Ein flächendeckender und fachgerechter Herdenschutz ist die einzige Möglichkeit, um Nutztiere effektiv vor Übergriffen durch Wölfe zu schützen. Wir begrüßen daher, dass durch die überarbeitete Richtlinie „Wolf“ Herdenschutzmaßnahmen weiterhin langfristig gefördert werden und durch die neue „SchaNa“-Richtlinie Schaf- und Ziegenhaltungen finanzielle Unterstützung für den Mehraufwand beim Herdenschutz erhalten. Allerdings zeigen die Daten, dass die überwiegende Zahl von Nutztierschäden auf ungeschützten Weiden passieren, daher bleibt es notwendig, dass auf Grundlage der Förderungen alle Akteure die flächendeckende Umsetzung von effektivem Herdenschutz vorantreiben, um so die Nutztierschäden zu minimieren, damit die gesellschaftlich gewollte Koexistenz von Mensch und Wolf möglich ist.“

Nach gut zehnjähriger Förderung der Richtlinie Wolf wurde sie im Rahmen des niedersächsischen Wolfsmanagements grundlegend novelliert und um die vereinfachte Schaf- und Ziegenweideprämie ergänzt. Die Förderung ist ab einer Anzahl von elf oder mehr Schafen und Ziegen mit Hektarfördersätzen von 325 Euro für die Beweidung von Deichflächen und 260 Euro für die übrige Beweidungsflächen (pro Hektar und Jahr) geplant. Bei einer durchschnittlichen Beweidungsdichte von 6,5 Tieren pro Hektar entspricht das 40 bzw. 50 Euro pro Tier im Jahr. Das Förderprogram soll mit der Weidesaison 2025 gestartet werden und wird aktuell entsprechend vorbereitet. Die geplante neue Förderung in Form einer Flächenprämie an die Schaf- und Ziegenhalterinnen und -halter ist unter anderem an die Voraussetzung des Einsatzes eines wolfsabweisendes Grundschutzes geknüpft.  

Auch bei der Förderung von Präventionsmaßnahmen für Pferde und Rinder gibt es Neuerungen. Eine Förderung von Herdenschutzmaßnahmen für die beiden Tierarten über die Richtlinie Wolf war bislang in Einzelfällen möglich, wenn ein Betrieb direkt von einem amtlich bestätigten Wolfsriss betroffen war. Im Sonderfall konnten auch umliegende Betriebe gefördert werden: Wenn drei amtlich bestätigte Wolfsübergriffe auf Pferde oder Rinder innerhalb von 12 Monaten in einem Umkreis von 30 Kilometer auftraten, wurden in dem jeweiligen Gebiet für die entsprechende Tierart Herdenschutzmaßnahmen gefördert.

Um die Prävention zukünftig räumlich noch genauer an das tatsächliche Wolfsterritorium anzupassen, orientieren sich die Kulissen zukünftig am Territorium des schadensverursachenden Rudels. Die Festlegung der Kulissen erfolgt dabei in der Regel auf der Grundlage von Gemeindegrenzen.  

Voraussetzungen für das Entstehen einer Förderkulisse sind folgende: Zwei Risse von Rindern in zwölf Monaten führen zu einer Rinderkulisse, dies gilt äquivalent für Pferde. Ein Pferderiss und ein Rinderriss in zwölf Monaten führen zu einer Kulisse für Rinder und Pferde. Die Risse müssen in unterschiedlichen Betrieben stattfinden, wobei das Alter und Körpergewicht der gerissenen Tiere nicht relevant ist. Die Gültigkeit einer Kulisse beträgt zwölf Monate ab dem zweiten Riss innerhalb der definierten Abgrenzung. Mit jedem weiteren Rissereignis verlängert sich die zeitliche Gültigkeit der Kulisse entsprechend. Direkt betroffene Betriebe erhalten wie bislang Präventionsmaßnahmen, unabhängig vom weiteren Rissgeschehen in der Region. Das NLWKN-Wolfsbüro erstellt Übersichtskarten der Förderkulissen auf der Grundlage des Rissgeschehens und der Erkenntnisse aus dem Wolfsmonitoring. Diese werden auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer stets aktuell veröffentlicht.

Bei der Ausgestaltung dieses neuen Förderprogramms wie auch bei der Neufassung der Richtlinie Wolf wurde das Dialogforum Wolf einschließlich seiner Arbeitsgruppen intensiv mit eingebunden. Die Neufassung der Förderrichtlinie Wolf und weitere Hinweise hierzu finden Sie auf der betreffenden Förderseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen:
https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/thema/405_Richtlinie_Wolf

Hannover.  Welche Lösungen kann es geben für ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander von Weidetierhaltung und Wolf? Mit dieser Frage beschäftigt sich seit Beginn dieser Legislaturperiode das Dialogforum „Weidetierhaltung und Wolf“, initiiert von Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer und Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte. Bei ihrem Treffen mit Naturschutz-, Landwirtschafts- und Schafzuchtverbänden am (heutigen) Mittwoch ging es hauptsächlich um die für dieses Jahr geplante neue, vereinfachte und erhöhte Förderung von Weidetierhaltung, Deichschafen und Herdenschutzmaßnahmen. Im Fokus standen dabei die Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Förderung der Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen in Niedersachsen (Richtlinie Wolf) sowie die Richtlinie zur Förderung der Schaf- und Ziegenhaltung für Naturschutzzwecke (Richtlinie SchaNa).  

Umweltminister Christian Meyer: „Wir sind als Land mit dem klaren Ziel in den Dialog mit den verschiedenen Verbänden gegangen, um die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter bestmöglich zu unterstützen und sie mit den wirtschaftlichen Folgen durch den notwendigen Herdenschutz nicht alleine zu lassen. Und wir wollten die Förderung vereinfachen, entbürokratisieren und direkt bei den Schäferinnen und Schäfern ankommen lassen. Daher bin ich froh, dass wir jetzt die von den Schafhalterverbänden im Dialogforum vorgeschlagene Pauschale umsetzen können. Diese beträgt auf die Fläche umgerechnet 40 Euro pro Schaf und Ziege sowie am Deich 50 Euro. Das stärkt die Weidehaltung von Schafen und auch den wichtigen Deich- und Hochwasserschutz – einfach, schnell und pragmatisch. Denn klar ist auch: Der Wolf ist wieder heimisch in Niedersachsen und wird es auch bleiben, er wird nicht wieder ausgerottet. Darum freue ich mich sehr, dass wir mit der neuen Richtlinie zur Förderung der Schaf- und Ziegenhaltung für Naturschutzzwecke ein sehr gutes Instrument gefunden und entwickelt haben. Erstmals wird eine vereinfachte, unbürokratische und pauschale Prämie für Schaf- und Ziegenhaltung gezahlt. Das ist eine gute Nachricht für alle Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter.“ 

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Mit der Neuaufstellung der Förderung von Herdenschutzmaßnahmen stellen wir die Weichen für eine zukunftsfähige Weidetierhaltung in Niedersachsen. Wir haben dabei besonders darauf geachtet, die Verfahren so gut wie möglich zu vereinfachen. Die neuen Förderstandards und die angepassten Gebietskulissen für Rinder und Pferde zeigen, dass wir die Bedürfnisse der Praxis ernst nehmen. Je nach Größe des Betriebs gibt es eine passende Förderrichtlinie: Wer weniger als elf Schafe oder Ziegen hat, kann weiterhin von der 100 Prozent Zaunbauförderung profitieren, wer mehr hat, kann die unkomplizierte SchaNa-Prämie in Anspruch nehmen. In der Richtlinie Wolf wurde die Tierwertgrenze auf 10.000 Euro angehoben – hiervon profitieren insbesondere unsere Pferdehalterinnen und -halter. Ein weiteres gutes Signal ist die deutliche Vereinfachung der Vergabebestimmungen für den Herdenschutz. Dies ist ein Anreiz für die Betriebe, den Grundschutz zu erhöhen. Klar ist für mich: Die Weidetierhaltung ist für unsere Kulturlandschaft von unschätzbarem Wert und auch für den Natur- und Landschaftsschutz unverzichtbar. Deswegen werden wir die Weidetierhalterinnen und -halter auch weiterhin mit praktikablen Lösungen unterstützen.“

Frederik Eggers (NABU-Landesverband Niedersachsen): „Ein flächendeckender und fachgerechter Herdenschutz ist die einzige Möglichkeit, um Nutztiere effektiv vor Übergriffen durch Wölfe zu schützen. Wir begrüßen daher, dass durch die überarbeitete Richtlinie „Wolf“ Herdenschutzmaßnahmen weiterhin langfristig gefördert werden und durch die neue „SchaNa“-Richtlinie Schaf- und Ziegenhaltungen finanzielle Unterstützung für den Mehraufwand beim Herdenschutz erhalten. Allerdings zeigen die Daten, dass die überwiegende Zahl von Nutztierschäden auf ungeschützten Weiden passieren, daher bleibt es notwendig, dass auf Grundlage der Förderungen alle Akteure die flächendeckende Umsetzung von effektivem Herdenschutz vorantreiben, um so die Nutztierschäden zu minimieren, damit die gesellschaftlich gewollte Koexistenz von Mensch und Wolf möglich ist.“

Nach gut zehnjähriger Förderung der Richtlinie Wolf wurde sie im Rahmen des niedersächsischen Wolfsmanagements grundlegend novelliert und um die vereinfachte Schaf- und Ziegenweideprämie ergänzt. Die Förderung ist ab einer Anzahl von elf oder mehr Schafen und Ziegen mit Hektarfördersätzen von 325 Euro für die Beweidung von Deichflächen und 260 Euro für die übrige Beweidungsflächen (pro Hektar und Jahr) geplant. Bei einer durchschnittlichen Beweidungsdichte von 6,5 Tieren pro Hektar entspricht das 40 bzw. 50 Euro pro Tier im Jahr. Das Förderprogram soll mit der Weidesaison 2025 gestartet werden und wird aktuell entsprechend vorbereitet. Die geplante neue Förderung in Form einer Flächenprämie an die Schaf- und Ziegenhalterinnen und -halter ist unter anderem an die Voraussetzung des Einsatzes eines wolfsabweisendes Grundschutzes geknüpft.  

Auch bei der Förderung von Präventionsmaßnahmen für Pferde und Rinder gibt es Neuerungen. Eine Förderung von Herdenschutzmaßnahmen für die beiden Tierarten über die Richtlinie Wolf war bislang in Einzelfällen möglich, wenn ein Betrieb direkt von einem amtlich bestätigten Wolfsriss betroffen war. Im Sonderfall konnten auch umliegende Betriebe gefördert werden: Wenn drei amtlich bestätigte Wolfsübergriffe auf Pferde oder Rinder innerhalb von 12 Monaten in einem Umkreis von 30 Kilometer auftraten, wurden in dem jeweiligen Gebiet für die entsprechende Tierart Herdenschutzmaßnahmen gefördert.

Um die Prävention zukünftig räumlich noch genauer an das tatsächliche Wolfsterritorium anzupassen, orientieren sich die Kulissen zukünftig am Territorium des schadensverursachenden Rudels. Die Festlegung der Kulissen erfolgt dabei in der Regel auf der Grundlage von Gemeindegrenzen.  

Voraussetzungen für das Entstehen einer Förderkulisse sind folgende: Zwei Risse von Rindern in zwölf Monaten führen zu einer Rinderkulisse, dies gilt äquivalent für Pferde. Ein Pferderiss und ein Rinderriss in zwölf Monaten führen zu einer Kulisse für Rinder und Pferde. Die Risse müssen in unterschiedlichen Betrieben stattfinden, wobei das Alter und Körpergewicht der gerissenen Tiere nicht relevant ist. Die Gültigkeit einer Kulisse beträgt zwölf Monate ab dem zweiten Riss innerhalb der definierten Abgrenzung. Mit jedem weiteren Rissereignis verlängert sich die zeitliche Gültigkeit der Kulisse entsprechend. Direkt betroffene Betriebe erhalten wie bislang Präventionsmaßnahmen, unabhängig vom weiteren Rissgeschehen in der Region. Das NLWKN-Wolfsbüro erstellt Übersichtskarten der Förderkulissen auf der Grundlage des Rissgeschehens und der Erkenntnisse aus dem Wolfsmonitoring. Diese werden auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer stets aktuell veröffentlicht.

Bei der Ausgestaltung dieses neuen Förderprogramms wie auch bei der Neufassung der Richtlinie Wolf wurde das Dialogforum Wolf einschließlich seiner Arbeitsgruppen intensiv mit eingebunden. Die Neufassung der Förderrichtlinie Wolf und weitere Hinweise hierzu finden Sie auf der betreffenden Förderseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen:
https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/thema/405_Richtlinie_Wolf

Von red