Region. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen möchte auf die Risiken aufmerksam machen, die mit der Verwendung des KI-Tools DeepSeek R1 (DeepSeek) verbunden sind. Obwohl dieses Modell einer generativen KI im Internet frei zugänglich ist, ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass insbesondere die Anforderungen der europäischen KI-Verordnung und der Datenschutz-Grundverordnung nicht eingehalten werden.

„Auch chinesische Unternehmen müssen rechtskonform mit den Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger umgehen, wenn sie ihre Apps in Europa anbieten“, sagt Denis Lehmkemper, Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen. „Wir müssen aber davon ausgehen, dass es bei DeepSeek noch erheblichen Nachholbedarf beim Datenschutz gibt.“

So lasse sich der Datenschutzerklärung zu DeepSeek entnehmen, dass jegliche Eingaben und gegebenenfalls hochgeladene Dokumente uneingeschränkt aufgezeichnet, übertragen, gespeichert oder analysiert werden. DeepSeek weist außerdem darauf hin, dass das Unternehmen nach chinesischem Recht verpflichtet werden kann, dem chinesischen Geheimdienst und den Sicherheitsbehörden Daten zu übermitteln.

Da das Unternehmen und damit die für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortliche Stelle nicht auf dem Gebiet der EU ansässig ist und keinen gesetzlichen Vertreter in der EU ernannt hat, geht der LfD Niedersachsen davon aus, dass die Zusammenarbeit des Unternehmens mit den Datenschutzbehörden in der EU unsicher ist. Datenschutzverletzungen und ein Missbrauch von Daten werden faktisch nur sehr schwer zu unterbinden und zu ahnden sein.

Ausführlichere Informationen zu datenschutzrechtlichen Aspekten bei Nutzung des KI-Tools DeepSeek sowie Empfehlungen zum Einsatz von KI-Anwendungen hat der LfD Niedersachsen auf seiner Webseite zusammengestellt: https://lfd.niedersachsen.de/deepseek

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Von red