Oldenburg. Hecken, Gebüsche oder andere Gehölze gliedern und gestalten den Garten. Sie dienen als Sichtschutz an der Grundstücksgrenze und schaffen Rückzugsorte – vor allem für Vögel. Daher verbietet das Bundesnaturschutzgesetz in der Brutzeit vom 1. März bis 30. September den starken Rückschnitt, das Auf-den-Stock-setzen oder die komplette Entfernung von Hecken, Büschen und bewachsenen Zäunen. Geringfügige Rückschnitte zum Erhalt der Form, zur Pflege oder zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses sind unter Beachtung des Artenschutzes selbstverständlich ganzjährig möglich.

Vögel suchen jetzt Nistplätze in Gebüschen

Die Vorschrift dient vor allem dem Vogelschutz, denn die Tiere suchen im Frühjahr nach Nist- und Brutplätzen. In Hecken und Gebüschen finden sie geeignete Stellen, um ihre Nester zu bauen und ihren Nachwuchs bis in den Sommer hinein großzuziehen. In dieser Zeit reagieren die Tiere besonders empfindlich auf Störungen.

Bevor die Heckenschere angesetzt wird, ist daher vorsichtig zu prüfen, ob sich in der Hecke bereits ein Vogel eingenistet hat. Sollte dies der Fall sein, muss mit dem Schnitt solange abgewartet werden, bis das Vogelnest nicht mehr besetzt ist. Besonders in immergrünen Pflanzen, wie zum Beispiel Thuja- oder Tannenhecken, fallen Nester auf den ersten Blick kaum auf. Wer sich unsicher ist, sollte daher fachliche Expertise hinzuziehen.

Ausnahmen nur mit artenschutzrechtlichem Gutachten

Abweichungen von dem genannten Verbot können bei der Unteren Naturschutzbehörde unter Angabe von zwingenden Gründen beantragt werden. Die Genehmigung kann grundsätzlich nur dann erteilt werden, wenn ein Abwarten bis zum Ende der Brutzeit unzumutbar ist und ein artenschutzrechtliches Gutachten die Unbedenklichkeit bescheinigt.

Mehr erfahren?

Bei Fragen helfen die Mitarbeitenden der Unteren Naturschutzbehörde telefonisch unter 0441 235-2777 oder per E-Mail an naturschutz@stadt-oldenburg.de gerne weiter.

Moin, liebe Leser und Leserinnen der Jade-Weser-Zeitung. Wie Sie bereits bemerkt haben, nutze ich keine Paywall auf dieser Onlinezeitung. Alle Artikel sind für jeden lesbar und sollen es auch bleiben. Deswegen bin ich auf Spenden angewiesen. Und das ist ganz einfach über Paypal geregelt. Sie haben einen oder mehrere Artikel hier auf der Homepage gelesen? Vielleicht haben Sie dann auch ein/zwei Euro für die Jade-Weser-Zeitung übrig. Sie können einfach auf das Paypal-Konto kontakt@jesco-von-moorhausen.de den Betrag überweisen, den Sie sich selbst aussuchen. Was Ihnen unabhängiger Journalismus wert ist, bestimmen Sie ganz alleine. Ich freue mich über jeden Cent. Ansonsten finanzieren wir uns über Werbeanzeigen, Advertorials und PR-Texte. Diesbezüglich dürfen Sie gerne mit mir Kontakt aufnehmen. Bestimmt finden wir eine für Sie kostengünstige und effektive Werbemöglichkeit bei uns. Ihr Jesco von Moorhausen, Redaktionsleitung und Inhaber

Von red