Leider steigen weiterhin die Zahlen in der häuslichen Gewalt. (Imagefoto: pr)

Niedersachsen. Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, hat am heutigen Donnerstag (13.03.2025) die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2024 vorgestellt.

Die wesentlichen Kennzahlen der PKS zeigen dabei eine positive Entwicklung:

  • Die Aufklärungsquote hat mit 62,77 Prozent leicht zugenommen und befindet sich somit weiterhin auf einem hohen Niveau.
  • Die polizeilich registrierten Straftaten nehmen nach teils erheblichen Fallzahlanstiegen in den Jahren 2022 und 2023 im Jahr 2024 um 4,33 Prozent ab.
  • Auch die Kriminalitätsbelastung sinkt: Die sog. Häufigkeitszahl (Taten pro 100.000 Einwohner) liegt bei 6.485 und damit wieder unter dem Mittelwert der vergangenen zehn Jahre.

Ursächlich für den Rückgang der Gesamtfallzahl sind Abnahmen in verschiedenen Hauptgruppen der PKS wie den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, den Diebstahlsdelikten sowie den Vermögens- und Fälschungsdelikten und den strafrechtlichen Nebengesetzen. Bei Letzteren hat sich insbesondere die Teillegalisierung von Cannabis deutlich auf die Entwicklung der Fallzahlen ausgewirkt.

Weiter steigende Zahlen bei Häuslicher Gewalt

Der Begriff „Häusliche Gewalt“ bezeichnet keine einzelne Straftat, sondern ein Kriminalitätsphänomen, das verschiedene Delikte in unterschiedlichen Konstellationen umfasst – von Sachbeschädigung bis hin zu Mord.

Im vergangenen Jahr hat die Polizei in Niedersachsen insgesamt 32.545 Fälle Häuslicher Gewalt und damit eine Zunahme von 8,94 Prozent registriert (2023: 29.875 Fälle). Damit liegen jetzt zum vierten Mal Zahlen auf Basis der neuen Definition Häuslicher Gewalt vor, anhand derer eine bundesweite Vergleichbarkeit gewährleistet ist. Primär ursächlich für diesen erneuten Anstieg sind die Entwicklungen bei den einfachen Körperverletzungen sowie den Bedrohungen.

Die Polizei registrierte im vergangenen Jahr 19.521 Körperverletzungen, davon 3.220 gefährliche und schwere Körperverletzungen. 2024 wurden zudem 9 vollendete sowie 14 versuchte Morde und 20 vollendete sowie 40 versuchte Totschlagsdelikte im Bereich der Häuslichen Gewalt festgestellt. Im Jahr 2023 wurden noch 32 Mord- und 50 Totschlagsdelikte gezählt. Verzeichnet wurde hier ein geringfügiger Anstieg von 82 auf 83 Taten.

Zur Verbesserung der Bekämpfung Häuslicher Gewalt wurde u. a. unter Federführung des LKA Niedersachsen gemeinsam mit den Polizeibehörden und dem Landespräventionsrat die bestehende Handreichung aus 2007 für die Polizei zum Umgang mit Häuslicher Gewalt überarbeitet und Ende des Jahres 2022 in der mittlerweile dritten Auflage in Kraft gesetzt. Wesentliches Ziel der Handreichung ist es für die Polizei, in der komplexen Bearbeitung dieses Themas optimal handlungsfähig zu sein und auf die Herausforderungen fachkompetent und professionell reagieren zu können.
In diesem Zusammenhang ist es für die Polizei von elementarer Bedeutung, erkannte Gefahren mit zielgerichteten Maßnahmen zu minimieren. Für dieses Jahr sind eine Revision der Handreichung sowie der Ausbau der Kriminalitätsanalyse in diesem Phänomenbereich geplant, um Präventionsansätze weiter zu optimieren und Straftaten effektiver zu bekämpfen. Einen wichtigen Beitrag kann dabei auch die geschützte App „Gewaltfrei in die Zukunft“ liefern, deren landesweiter Einsatz vorangetrieben wird. Darüber hinaus wird noch in 2025 eine Rechtsgrundlage für die Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) in herausragenden Fällen Häuslicher Gewalt im Nds. Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) verankert werden.

Innenministerin Behrens: „Die steigende Zahl der Fälle häuslicher Gewalt treibt mich um. Im Gegensatz zu den landläufigen Ängsten ist der gefährlichste Ort für Frauen nicht die Fußgängerzone, der Heimweg vom Club oder der einsame Feldweg. Es ist das eigene Haus, es ist die eigene Wohnung, es sind die eigenen vier Wände. Für mich steht deshalb fest: Wir werden in unserem Kampf gegen dieses unerträgliche Phänomen nicht nachlassen! Gewalt in den eigenen vier Wänden ist keine Privatsache – es sind Straftaten, gegen die der Staat entschieden vorgehen muss! Wir haben heute bereits eine Reihe von Instrumenten zum Schutz der zumeist weiblichen Opfer. Dazu gehören unter anderem: eine systematisierte Risikoanalyse, um Hochrisikolagen für Frauen möglichst frühzeitig zu erkennen und zu verhindern; das Aussprechen von Platzverweisen für Täter nach dem Grundsatz ‚Wer schlägt, der geht‘; die Möglichkeit von Ingewahrsamnahmen und Gefährderansprachen.

Darüber hinaus werden wir mit unserem Vorschlag zur Novelle des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes auch die Möglichkeit der Anordnung von Fußfesseln für Täter in Fällen häuslicher Gewalt verankern. Dabei werden wir uns am sogenannten ‚spanischen Modell‘ orientieren, um Opfer von häuslicher Gewalt unmittelbar elektronisch warnen zu können, sobald der Abstand zum Täter eine bestimmte Distanz unterschreitet.“

Sinkende Kriminalität durch junge Menschen

Die Gesamtzahl der aufgeklärten Fälle, zu denen junge Menschen im Alter von unter 21 Jahren als Tatverdächtige oder Beschuldigte ermittelt wurden, ging im Berichtsjahr 2024 zurück.

Die Anzahl der aufgeklärten Fälle mit jungen Tatverdächtigen im Alter von unter 21 Jahren liegt im Jahr 2024 bei 62.734 Fällen. Im Vorjahr waren es 68.874 Fälle. Der Höchstwert des Zehnjahresvergleichs liegt im Jahr 2015 bei 72.005 Fällen.
Rückgänge vollziehen sich sowohl bei tatverdächtigen Kindern, Jugendlichen als auch bei Heranwachsenden.

Damit setzen sich die nach der Coronapandemie zunächst jährlich verzeichneten Anstiege (Nachholeffekte) nicht fort. Hervorzuheben ist dabei die Entwicklung bei der Altersgruppe der Heranwachsenden im Alter von 18 bis unter 21 Jahren. In dieser Altersgruppe wurden nach der Coronapandemie eher moderate Anstiege registriert, was angesichts des Absinkens um 9,51 Prozent im Jahr 2024 zu einem historischen Tiefststand, sogar unterhalb der Werte während der Coronapandemie, führt.

Rückgänge der Zahlen junger Tatverdächtiger sind insbesondere bei den jugendtypischen Delikten Diebstahl und Sachbeschädigung zu erkennen. Mit der Teillegalisierung von Cannabis gehen in 2024 auch stark sinkende Zahlen bei den Rauschgiftdelikten einher. Markante Rückgänge sind ebenfalls bei den Raubdelikten zu beobachten.

Diese Entwicklungen zeichnen sich jedoch nicht in allen Deliktsbereichen und auch nicht gleichermaßen in den Altersgruppen oder bei den Geschlechterverteilungen ab. So steigen beispielsweise bei Rohheitsdelikten die Fall- und Tatverdächtigenzahlen und hier insbesondere bei Körperverletzungsdelikten, auch wenn sich der ansteigende Trend im Vergleich zu den Vorjahren abschwächt.

Dazu Ministerin Behrens: „Die Kinder- und Jugendkriminalität bleibt ein dynamisches Phänomen. Auch wenn die Gesamtfallzahlen zu jungen Tatverdächtigen im Vorjahresvergleich rückläufig sind, dürfen wir in diesem Phänomenbereich keineswegs nachlassen. Prävention und frühe Intervention sind entscheidend, um junge Menschen vor kriminellen Karrieren zu bewahren und unsere Gesellschaft nachhaltig zu schützen. Hierbei kann nicht oft genug betont werden, dass es sich insbesondere in diesem Bereich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt.“

Konstante Entwicklung der Messerangriffe

Seit dem 1. Januar 2020 werden Messerangriffe bundesweit in der PKS als „Phänomen“ erfasst. Messerangriffe im Sinne der PKS-Erfassung sind solche Straftaten, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Hingegen reicht das bloße Mitführen eines Messers nicht für eine Erfassung als Messerangriff aus.

Im Bereich der Messerangriffe stagniert die Fallzahl im Vergleich zum Vorjahr nahezu (+0,23 Prozent von 3.048 auf 3.055 Fälle) und befindet sich somit weiterhin auf einem hohen Niveau. Bedrohungen machen mit aktuell 1.510 Messerangriffen fast die Hälfte der rund 3.000 Messerangriffe aus (49,43 Prozent, 2023: 48,36 Prozent). Auch die gefährlichen und schweren Körperverletzungsdelikte weisen leichte Zunahmen beim Anteil an den Messerangriffen auf (28,74 Prozent; 878 von 3.055 Fällen; Vorjahr: 27,53 Prozent; 839 von 3.048 Fällen).

Ebenso steigt die Relevanz von Messerangriffen bei den vorsätzlichen vollendeten Tötungsdelikten: Im Jahr 2023 wurden zehn Messerangriffe als vollendete Tötungsdelikte registriert; 2024 sind es dagegen 18; darunter allein elf Taten im Kontext Häusliche Gewalt.

In Niedersachsen waren bis zum Anfang des Jahres 2024 kaum Waffen- und Messerverbotszonen nach § 42 WaffG ausgewiesen. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hatte daher im vergangenen Frühjahr die Polizeidirektionen beauftragt, in einem ersten Schritt auf Grundlage von Erkenntnissen zur Kriminalitätslage und zum Einsatzgeschehen Orte zu identifizieren, an denen die Einrichtung einer Waffen- und Messerverbotszone angezeigt erscheint. In einem zweiten Schritt wurden die rechtlichen Möglichkeiten zur Einrichtung von Waffenverbotszonen an diesen Orten geprüft und bei einem positiven Ergebnis die zuständigen kommunalen Behörden proaktiv angesprochen.

Inzwischen wurde die bereits vorhandene Waffen- und Messerverbotszone in der Landeshauptstadt Hannover räumlich erheblich ausgeweitet. In den Städten Braunschweig, Osnabrück und Wolfsburg wurden entsprechende Zonen neu eingerichtet.

Darüber hinaus ist im Zusammenhang mit Messerangriffen ein zweijähriges Forschungsprojekt im LKA Niedersachsen in Planung. Dieses verfolgt drei wesentliche Ziele:

  • Schaffung einer wissenschaftlichen Datengrundlage hinsichtlich der Ursachen für den zahlenmäßigen Anstieg von Messerangriffen sowie hinsichtlich der Folgen für Beteiligte.
  • Analyse der zeitlichen Entwicklung von Messerangriffen vor dem Hintergrund von Krisen und gesellschaftlichen Herausforderungen. In den Fokus gerückt werden sollen u. a. Täter-Opfer-Konstellationen, Tatörtlichkeiten und Motivlagen.
  • Systematische Betrachtung von Einsätzen, bei denen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte mit messertragenden Personen konfrontiert waren.

Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen können beispielsweise mögliche Handlungsempfehlungen für die Aus- und Fortbildung entwickelt werden (z. B. polizeiliches Verhalten bei Vorfällen mit Messereinsatz).

Innenministerin Behrens: „Die Zahl der Messerangriffe ist weiterhin auf einem deutlich zu hohen Niveau. Prävention bleibt daher essentiell: Mit Waffenverbotszonen, gezielten Maßnahmen und Forschungskapazitäten setzen wir alles daran, Messerangriffe einzudämmen. Unser Ziel ist dabei klar – mehr Sicherheit im öffentlichen Raum und ein konsequentes Vorgehen gegen Gewalt und die, die sie ausüben.“

Verbreitung von kinder- und jugendpornographischen Bild- und Videomaterial

Im Bereich der Verbreitung pornografischer Inhalte ist in der PKS eine Abnahme um 14,11 Prozent auf 6.991 Fälle zu verzeichnen. Kinderpornographie-Delikte sind in diesem Zusammenhang um 18,69 Prozent auf 5.574 Fälle gesunken (2023: 6.855). Jugendpornographie-Delikte sind dahingegen um 65 Taten bzw. 5,77 Prozent, von 1.126 auf 1.191 Fälle gestiegen.

Den größten Einfluss auf die niedersächsischen Fallzahlen haben die Meldungen des amerikanischen National Centers for Missing and Exploited Children (NCMEC), die die niedersächsischen Strafverfolgungsbehörden über das Bundeskriminalamt erreichen.

2024 wurden insgesamt 6.338 NCMEC-Meldungen an das LKA Niedersachsen übermittelt; 2023 waren es 5.603 Vorgänge, was einer Steigerung von etwa 13 Prozent entspricht.

Trotz des Anstiegs der sog. NCMEC-Meldungen ist ein Rückgang der Fallzahlen im Deliktsbereich der Kinderpornografie zu verzeichnen. 

Ein Grund dürfte neben einem tatsächlichen Rückgang der aus den Meldungen generierten Fallzahlen (nicht jede Meldung führt zur Einleitung eines Strafverfahrens) auch der Umstand sein, dass im vergangenen Jahr in Niedersachsen nicht alle eingegangenen Hinweismeldungen abschließend bearbeitet werden konnten.

Der Bekämpfung von Kinder- und Jugendpornografie wird bereits seit mehreren Jahren auf allen Ebenen ein hoher Stellenwert beigemessen. Ermittlungserfolge der Polizei, zum Beispiel im Rahmen großangelegter Durchsuchungsaktionen im Verbund der Norddeutschen Bundesländer, wurden intensiv medial begleitet und trugen somit möglicherweise auch zu einem stärkeren Bewusstsein in Teilen der Bevölkerung bei. Auch die Ermittlungskapazitäten der Polizei wurden deutlich gestärkt.

Auswirkungen der Teillegalisierung von Cannabis auf die PKS

Eine Betrachtung der Auswirkungen der Cannabislegalisierung findet fortlaufend statt und befindet sich in einem stetigen Prozess der Qualitätskontrolle. Da die Datenerfassung zu Verstößen nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) und dem Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) im Jahr 2024 noch nicht anhand angepasster Erfassungskriterien erfolgen und eine automatisierte Auswertung nach den bekannten Qualitätsstandards der PKS nicht vorgenommen werden konnte, sind die nachfolgenden Zahlen in ihrer Aussagekraft eingeschränkt. Ein kursorischer Überblick über die Entwicklung der Cannabisdelikte vor und nach der Teillegalisierung lässt sich jedoch ableiten.

Unbenommen der Qualitätssicherungsvorbehalte kann festgestellt werden, dass durch die Entkriminalisierung konsumnaher Cannabisdelikte für das Jahr 2024 ein deutlicher Rückgang von mehr als 50 Prozent bei polizeilich bekannt gewordenen Straftaten im Zusammenhang mit dem Umgang von Cannabis zu verzeichnen ist. Diese Entwicklung wird allerdings nicht nur positiv bewertet.

Es ist vielmehr davon auszugehen, dass der mit der Teillegalisierung noch gewachsene Cannabis-Bedarf weder durch den Eigenanbau, noch durch die Anbau-Vereinigungen gedeckt werden kann.

Es ist deshalb naheliegend, dass die Beschaffung zu einem großen Teil weiterhin auf dem illegalen Markt erfolgt.

Hierin Einblicke zu erlangen ist allerdings nach der Teillegalisierung ungleich schwerer geworden, weil sehr häufig der Verfahrenseinstieg fehlt, der in der Vergangenheit regelmäßig über konsumnahe Delikte erfolgt ist und in der Folge zu Erkenntnissen über die (organisierten) Herstellungs- und Vertriebsstrukturen geführt hat.
Dieser Zugang steht in Folge der Einführung des Konsumcannabisgesetzes so gut wie nicht mehr zur Verfügung, was insbesondere die Bekämpfung des illegalen bzw. organisierten Cannabis-Handels wesentlich erschwert.

Ungeachtet der Teillegalisierung bleibt der Drogenmarkt insofern auch weiterhin ein lukrativer Markt für Kriminelle, die bestrebt sind, ihre Einnahmequellen zu behaupten bzw. auszuweiten. Auch wird erwartet, dass kriminelle Strukturen, die im illegalen Cannabis-Handel tätig sind – teils mit internationaler Verflechtung -, durch die hohen illegalen Gewinne und die voraussichtliche steigende Zahl von Konsumenten zusätzliche Wachstumschancen erhalten.

Es ist nicht anzunehmen, dass langjährige, professionelle Akteure nach der (Teil-) Legalisierung von Cannabis ihre Tätigkeiten einstellen werden.

Vor diesem Hintergrund wird die Polizei Niedersachsen kriminellen Aktivitäten, wo immer möglich, auch zukünftig entschlossen entgegentreten.

Ministerin Behrens: „Die Cannabis-Gesetzgebung erweist sich in der Praxis wie zu befürchten war in mehrerlei Hinsicht als wenig praktikabel. Ich erwarte vom Bund, dass die angekündigte Evaluation vor diesem Hintergrund ernsthaft betrieben wird und dass die Erfahrungen in der Praxis auch tatsächlich in eine Anpassung der Rechtslage münden. Unsere Bedenken gegenüber den Auswirkungen der Teillegalisierung bestehen dessen ungeachtet bis heute fort.“

Auslandstaten in der PKS

Im Jahr 2024 wurden in der niedersächsischen PKS erstmals Auslandstaten sowie Taten/Fälle mit ungeklärtem Tatort gesondert betrachtet, in analoger Weise verfährt das BKA bzw. der Bund.

Zu diesen Taten zählen gemäß der PKS-Richtlinien Straftaten, bei denen der Tatort im Ausland (ca. 3 Prozent) liegt oder unbekannt ist (ca. 97 Prozent), ein Taterfolg, der sich häufig in Form eines finanziellen Schadens realisiert, aber (auch) in Deutschland eingetreten ist.

Dies sind beispielsweise Betrugstaten, bei denen Tatverdächtige über das Tatmittel Internet Personen in Niedersachsen (bzw. in Deutschland) schädigen. Der Tatort ist bei diesen Fällen nicht konkretisierbar, also unbekannt oder im Ausland.

Im Jahr 2024 wurden

–              65.233 derartige Fälle in der PKS Niedersachsen registriert,

–              bei rund drei Viertel der Fälle wurde das Tatmittel Internet erfasst,

–              auch rund drei Viertel der Taten waren Vermögens- und Fälschungsdelikte (50.101 Fälle) und diese fast ausschließlich Betrugsdelikte (47.700 Fälle).

Auslandstaten werden derzeit noch gesondert betrachtet und werden, wie in der Vergangenheit, bei der Gesamtfallzahl der PKS bislang nicht berücksichtigt. Dennoch macht diese hohe Fallzahl die Bedeutung dieses Segments der Kriminalitätsbekämpfung deutlich. Innenministerin Behrens: „Das Kriminalitätsgeschehen in Niedersachsen geht zurück, die Aufklärungsquote steigt. Die wesentlichen Kennzeichen der PKS machen deutlich, Niedersachsen ist ein sicheres Land. Nichtsdestotrotz sehen wir uns mit einem Anstieg der Gewaltkriminalität konfrontiert, den wir entschieden bekämpfen. Die Statistik für 2024 enthält jedoch auch einige gute Nachrichten: So haben wir im vergangenen Jahr beispielsweise deutlich weniger Geldautomatensprengungen verzeichnet. Auch die Anzahl der Wohnungseinbrüche wie auch der Diebstahlsdelikte insgesamt ist zurückgegangen. Ebenso die Anzahl der Sexualdelikte und die Kinder- und Jugendkriminalität. Viele Bürgerinnen und Bürger sind dennoch der Überzeugung, dass die Kriminalitätsbelastung kontinuierlich steigt, die Lage einfach gesagt immer schlimmer wird. Wahr ist jedoch: In der Langzeitbetrachtung erleben wir seit den 1990er Jahren einen deutlichen Rückgang der Kriminalitätsbelastung in Niedersachsen. Die gute alte Zeit, die sich so mancher zurückwünscht, gab es nicht. Das beweist der nüchterne Blick auf die Zahlen.“

Moin, liebe Leser und Leserinnen der Jade-Weser-Zeitung. Wie Sie bereits bemerkt haben, nutze ich keine Paywall auf dieser Onlinezeitung. Alle Artikel sind für jeden lesbar und sollen es auch bleiben. Deswegen bin ich auf Spenden angewiesen. Und das ist ganz einfach über Paypal geregelt. Sie haben einen oder mehrere Artikel hier auf der Homepage gelesen? Vielleicht haben Sie dann auch ein/zwei Euro für die Jade-Weser-Zeitung übrig. Sie können einfach auf das Paypal-Konto kontakt@jesco-von-moorhausen.de den Betrag überweisen, den Sie sich selbst aussuchen. Was Ihnen unabhängiger Journalismus wert ist, bestimmen Sie ganz alleine. Ich freue mich über jeden Cent. Ansonsten finanzieren wir uns über Werbeanzeigen, Advertorials und PR-Texte. Diesbezüglich dürfen Sie gerne mit mir Kontakt aufnehmen. Bestimmt finden wir eine für Sie kostengünstige und effektive Werbemöglichkeit bei uns. Ihr Jesco von Moorhausen, Redaktionsleitung und Inhaber

Von red