Oldenburg. Ein 47-jähriger Rechtsanwalt aus dem Landkreis Oldenburg ist vom Landgericht Oldenburg wegen Betrugs in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem wurde die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 403.151,43 Euro angeordnet.

Laut Gericht hat sich der Anwalt, der kein Notar ist, in zwei Fällen durch Täuschung erhebliche Vorschusszahlungen von Rechtsschutzversicherern erschlichen. In drei weiteren Fällen gab er vor, notarielle Beurkundungen vornehmen zu können, und vereinnahmte so Vorschusszahlungen. Die Zahlungen rechtfertigte er später mit angeblichen anwaltlichen Diensten.

Zudem missbrauchte der Anwalt seine Rolle als faktischer Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker. Er überwies mehrfach Geld aus dem Nachlassvermögen auf eigene Konten, um es für seine Kanzlei und private Zwecke zu nutzen. Dabei nahm er in Kauf, dass der Erbengemeinschaft ein Vermögensschaden entstand.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Anwalts gegen das Urteil des Landgerichts Oldenburg verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

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