Varel. „Beim Polizeikommissariat Varel werden 70 % der Fälle aufgeklärt. Die Gesamtzahl der registrierten Straftaten befindet sich annähernd auf dem Niveau des Vorjahres. Die Bürgerinnen und Bürger in Varel und der Friesischen Wehde können sich nach wie vor sicher fühlen!“

Allgemeines und Entwicklung der Gesamtkriminalität:

Mit 2407 registrierten Straftaten im Jahr 2024 verzeichnet die PKS nur einen leichten Anstieg von 16 Delikten im Vergleich zu 2023. Im 10-Jahres-Vergleich befinden wir uns weiterhin auf einem niedrigen Niveau (siehe Anlage 1). Während die Fallzahlen in der Stadt Varel um 149 anstiegen auf 1596, sanken diese in der Gemeinde Zetel um 58 auf 448 und in der Gemeinde Bockhorn um 60 Delikte auf 363. Die Schwankung der Fallzahlen ist vielschichtig, jedenfalls nicht singulär zu erklären. Relevante Faktoren, die maßgeblich sein können, sind zu finden im unterschiedlichen Anzeigeverhalten der Bürgerinnen und Bürger sowie aktueller Berichterstattungen um nur zwei Beispiele zu nennen. Ferner muss zur richtigen Bewertung festgestellt werden, dass die Zählung der Straftaten in der PKS ein probates und anerkanntes Instrument zur Feststellung des Kriminalitätsgeschehens in einem Bereich ist, dennoch nicht vollständig sein und nicht alle Antworten geben kann. So wird in der PKS lediglich das sogenannte Hellfeld abgebildet, also die Straftaten, die der Polizei auch bekannt geworden sind. Darüber hinaus existiert ein sogenanntes Dunkelfeld, also ein Bereich von möglichen Straftaten, die nicht angezeigt oder sonst bekannt werden. Kriminologen und Soziologen versuchen im Rahmen von sogenannten Dunkelfeldstudien weitere Aspekte zu erforschen, um das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung noch weiter zu erhöhen. Die PKS erteilt zudem keine valide Aussage über die konkrete Deliktsqualität, also inwieweit Opfer und Geschädigte betroffen oder gar verletzt worden sind.

Häufigkeitszahl und Aufklärungsquote:

Die Häufigkeitszahl bildet die Kriminalitätsbelastung ab und ist damit ein Indikator für Sicherheit. Sie setzt die Anzahl der Straftaten in Relation zur Einwohnerzahl (Schlüssel zur Berechnung: Kriminalitätsbelastung pro 100.000 Einwohner).

Zwar ist die Häufigkeitszahl für den Bereich des Polizeikommissariats Varel im Verhältnis zum Vorjahr bedingt durch den Anstieg der nunmehr registrierten Straftaten ebenfalls angestiegen, liegt jedoch im 10-Jahres-Trend immer noch relativ tief mit einem Quotienten von 5.270 (2023: 5.236). Zum Vergleich: In 2015 wies die PKS für das Kommissariat noch einen Wert von 5.914 auf, im Jahr 2016 sogar 6.431 (siehe Anlage 2).

Für 2024 können folgende Werte vergleichend dargestellt werden: Gesamte Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland: 6.921 Stadt Wilhelmshaven: 9.633 Bereich der gesamten Polizeidirektion Oldenburg: 5.112 Land Niedersachsen (Durchschnitt der sechs Flächendirektionen): 6.485

„Die Aufklärungsquote für den Gesamtbereich des Polizeikommissariats Varel konnte im Vergleich zum Vorjahr von 68,42 % erneut auf 70% gesteigert werden. Dies stellt in einem 10-Jahres-Vergleich die bisher höchste Aufklärungsquote dar und verdeutlicht -auch in Bezug auf die leicht angestiegenen Fallzahlen- die gute und motivierte kriminalistische Polizeiarbeit aller Mitarbeitenden des Polizeikommissariats Varel sowie der Polizeistationen Bockhorn und Zetel“ teilt der Leiter des Polizeikommissariats, Erster Kriminalhauptkommissar Franz Polifke, mit Stolz mit.

Zum Vergleich:

Aufklärungsquote auf Ebene des Landes Niedersachsen (Durchschnitt der sechs Flächendirektionen): 63,52 % Aufklärungsquote auf Ebene der Polizeidirektion Oldenburg: 65,22 % Aufklärungsquote auf Ebene der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland: 69,61 %

Betrachtung einzelner Deliktsbereiche

Diebstahlsdelikte:

Die Zahl der Diebstahlsdelikte ist im Vergleich zum Vorjahr erneut leicht um 26 Fälle auf 659 gesunken. Die Aufklärungsquote konnte wiederum auf einen Wert von 44,01 % nicht unerheblich gesteigert werden. „Da Diebstahlstaten im Vergleich zu vielen anderen Straftaten deutlich schwerer aufzuklären sind, weil häufig gut auswertbare Spurenlagen oder Hinweise sowie Zeugenaussagen nicht vorhanden sind, ist diese Steigerung der aufgeklärten Fälle erneut hervorzuheben – teilt die Leiterin des Kriminal- und Ermittlungsdienstes, Andrea Papenroth, mit.

Während die Fallzahlen im Bereich der sog. einfachen Diebstähle auf Vorjahresniveau verblieben (aktuell 397 Fälle zu 395), reduzierten sich die Delikte der sog. schweren Diebstähle wie zum Beispiel Einbrüche von 290 auf 262 Fälle). Auch nicht unerheblich ist erneut die Zahl der Fahrraddiebstähle gesunken, nämlich von 92 auf 62 sowie die Diebstähle aus und an Kfz. Hier war ein Rückgang von 98 auf 59 Fälle zu verzeichnen. Eine Steigerung dagegen ist eingetreten hinsichtlich der Diebstähle aus Keller- und Bodenräumen. Während in 2023 keine solche Delikte zu verzeichnen gewesen sind, verzeichnete die Polizei in 2024 33 Fälle. Hier konnte ein 55-jähriger Vareler ermittelt werden, der für die Begehung eines Großteils dieser Fälle verantwortlich sein dürfte. Die Fallzahlen im Hinblick auf den Wohnungseinbruchsdiebstahl sind im hiesigen Bereich wieder leicht rückläufig, und zwar von 53 auf nunmehr 50 Fälle. 18 dieser Delikte konnten hier aufgeklärt werden, was einer Aufklärungsquote von 36 % entspricht. Hinsichtlich dieses Kriminalitätsphänomens weiterhin eine gute Arbeit. 27 Fälle, also über die Hälfte dieser Taten, blieben im Versuchsstadium stecken. Einbrüche in Wohnungen können für die Betroffenen sehr belastend, sogar traumatisierend wirken, da Täter in die unmittelbare Privatsphäre eindringen. Richtiges Verhalten beim Verlassen der Wohnung, auch nur bei kurzer Abwesenheit, sowie ein technischer Einbruchsschutz können die Vollendung derartiger Verbrechenstatbestände verhindern und somit Leid abwenden. Die polizeiliche Präventionsarbeit hat hier offenbar gewirkt. Die kriminalpolizeiliche Beratung gibt dazu gerne und kostenlos nützliche Hinweise. Für das Polizeikommissariat Varel ist tagsüber der Präventionsbeauftragte Eugen Schnettler unter der Rufnummer (04451) 942-0 oder -181 zu erreichen.

Vermögensdelikte:

In der deliktischen Einordnung gehören zu den Vermögensdelikten insbesondere Betrugstaten. Die Fallzahlenentwicklung weist hierbei einen fast gleichbleibenden Verlauf auf. In 2023 waren 288 solcher Delikte zu registrieren, in 2024 286. Die Aufklärungsquote 78,32 % ist lediglich leicht gesunken (3 %) und liegt nach wie vor auf hohem Niveau.

Der Bereich des Betrugs ist nach wie vor überaus facettenreich. Die Täter und Tätergruppen gehen dabei mitunter besonders skrupellos und einfallsreich vor, um insbesondere ältere Menschen um ihr Vermögen sowie sonstige Wertsachen wie z.B. Schmuck zu bringen. Weiterhin sind hier zu nennen die sogenannten Enkeltricks, Schockanrufe, falsche Polizeibeamte, Staatsanwälte oder auch Bankmitarbeiter oder etwa die Masche mit den angeblich neuen Handys der Kinder oder sonstiger Verwandten, auf denen nun plötzlich der Zugang zum eigenen online-banking nicht mehr funktioniert. Die auf diese Weise kontaktierten Personen lassen sich in so manchen Fällen verleiten, ohne weitere Nachfragen zur Absicherung Geldbeträge an die angeblichen Kinder, Enkelkinder oder sonstige Verwandte zu überweisen und verlieren durch dieses vermeintlich hilfsbereite Verhalten mitunter viel Geld. „Jede von fremden Personen telefonisch mitgeteilte schlimme Nachricht oder Nachfrage zu Vermögenswerten, die zu Hause oder in einem Geldinstitut aufbewahrt werden, oft auch verbunden mit deren Übergabe an der Haustür, weil Geld und Schmuck auf einer Bank nicht sicher seien, sollte immer zuerst mit Vertrauenspersonen aus dem eigenen Umfeld oder der „richtigen“ Polizei besprochen werden. Legen Sie ein gesundes Misstrauen an den Tag!“ – empfiehlt der Kommissariatsleiter, Franz Polifke.

Über richtiges Verhalten auch in solchen und ähnlichen Fällen informiert gerne die kriminalpolizeiliche Beratung der Polizeiinspektion oder des Polizeikommissariats. Siehe dazu auch www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/

Rohheitsdelikte:

Als Rohheitsdelikte bezeichnet die PKS insbesondere Körperverletzungen und gefährliche Körperverletzungen (das sind solche, die z.B. mit einem Werkzeug oder durch mehrere Täter gemeinsam verübt werden), ebenso Raub-, Bedrohungs- und Nötigungsdelikte. Insgesamt stieg die Anzahl dieser Delikte im Vergleich zum Vorjahr um 33 Fälle auf 535 erneut leicht an. 505 dieser Delikte konnten aufgeklärt werden, das entspricht einer Aufklärungsquote 94,39 %.

Während die Anzahl raubähnlicher Straftaten, also die Wegnahme von Diebesgut unter Anwendung oder Drohung mit Gewalt, erneut gleichgeblieben ist, gab es eine geringe Steigerung der Fälle der sog. gefährlichen Körperverletzungsdelikte um 10 auf 81 Fälle. Die Fallzahlen im Bereich der sog. einfachen Körperverletzungen bliebt annährend unverändert (345 zu 342 Fälle in 2023).

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung:

In dieses Deliktsfeld fallen auch die Straftaten im Zusammenhang mit der Herstellung, Verbreitung sowie dem Erwerb und Besitz von kinder- und jugendpornografischen Inhalten. Nachdem es in 2023 eine deutliche Zunahme dieser Fälle gegeben hat, die allerdings ausschließlich auf den Erwerb und den Besitz von kinder- und jugendpornografischen Inhalten zurückzuführen war, sind die Fallzahlen in 2024 deutlich zurückgegangen, nämlich von 107 auf 66 Fälle. Aufgeklärt wurden insgesamt fast 91 % dieser Delikte. Die Bekämpfung der Kinder- und Jugendpornografie stellt die Polizei weiterhin vor große Herausforderungen und steht nach wie vor im Fokus der repressiven und präventiven Polizeiarbeit. Deren Erfolg zeigt sich in deutlich gesunkenen Fallzahlen sowie einer guten Aufklärungsquote.

Drogenkriminalität:

Die Rauschgiftkriminalität ist im Bereich des Polizeikommissariats Varel, also im südlichen Landkreis Friesland, ausweislich der PKS 2024 deutlich zurückgegangen – von 149 Fällen in 2023 auf 70 Fälle in 2024. Dieser Rückgang dürfte im ursächlichen Zusammenhang mit der Teillegalisierung des Umgangs mit Cannabisprodukten stehen, da gerade Cannabis, also Haschisch und Marihuana, die meist konsumierte und gehandelte Rauschdroge darstellte.

Anzumerken bleibt, dass es sich bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität um sogenannte Hol-Kriminalität handelt. Dieses Deliktsfeld wird zum weitaus größten Teil durch operative Maßnahmen der Polizei erhellt, Anzeigen aus der Bevölkerung bewegen sich hierbei – im Gegensatz zu Deliktsfeldern wie Diebstahl oder Körperverletzung- eher auf niedrigem Niveau. Ferner kann prognostiziert werden, dass im Deliktsfeld der Rauschgiftkriminalität ein ausgeprägtes Dunkelfeld vorhanden sein dürfte. Die Aufklärungsquote des sog. Hellfeldes in diesem Bereich befindet sich nach wie vor auf hohem Niveau und konnte erneut gesteigert werden – von 92,62 % auf nunmehr 98,57 %.

Sonstige Straftatbestände:

Zu den sonstigen Straftaten gehören z.B. Sachbeschädigungen, Beleidigungen, Hausfriedensbrüche, Missbrauch von Notrufen, aber auch Erpressungen und Widerstände gegen Polizeibeamte. Bei diesen Delikten war wie schon im Vorjahr eine deutliche Steigerung zu erkennen, und zwar von 623 Fällen auf 735. Die Aufklärungsquote konnte dennoch ebenfalls deutlich gesteigert werden auf einen Wert von 66,67 %.

Leider hat auch in unserem Bereich die Gewalt gegenüber Polizeibeamten deutlich zugenommen. Waren es in 2023 noch 17 Fälle, weist die PKS für das Jahr 2024 26 solcher Delikte aus, also eine Zunahme von 9 Taten. Während in 2023 noch 40 Polizisten und Polizistinnen tatbetroffen waren, waren es in 2024 bereits 70. 10 dieser Einsatzkräfte sind dabei verletzt worden, wobei größere Verletzungen glücklicherweise ausgeblieben sind. Die über die Jahre zunehmende Gewaltbereitschaft gegenüber Einsatzkräften bei ihrer Dienstausübung ist besorgniserregend! Diesem Trend einer verrohenden Gesellschaft ist entschieden entgegenzuwirken und ist auch nicht durch die vielfache Alkoholisierung bzw. Drogenbeeinflussung der Tatverdächtigen zu entschuldigen – führen Franz Polifke sowie der Leiter des Einsatz- und Streifendienstes, Stefan Statthoff, aus.

Die Fälle von sog. häuslicher Gewalt, also zumeist Gewaltdelikte in Familie und Partnerschaft oder Ex-Partnerschaft, haben im Vergleich zum Vorjahr einen leichten Rückgang erfahren. In 2023 wurden noch 200 Fälle mit 188 Opfern gezählt, für 2024 weist die PKS noch 179 Fälle mit 170 Opfern aus. 118 dieser Opfer waren weiblich. Erstmalig im Jahr 2021 wurde die nachfolgende bundeseinheitliche Definition herangezogen, um eine Vergleichbarkeit und einheitliche statische Erfassung zu ermöglichen. Diese lautet: „Häusliche Gewalt beinhaltet alle Formen körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt und umfasst familiäre sowie partnerschaftliche Gewalt. Häusliche Gewalt liegt vor, wenn die Gewalt zwischen Personen stattfindet, die in einer familiären oder partnerschaftlichen Beziehung zusammenwohnen. Sie liegt auch vor, wenn sie unabhängig von einem gemeinsamen Haushalt innerhalb der Familie oder in aktuellen oder ehemaligen Partnerschaften geschieht.“ Die Bekämpfung geschlechtsbezogener und insbesondere häuslicher Gewalt ist nach wie vor ein Schwerpunktthema der polizeilichen Präventionsarbeit. Um Eskalationen in diesem Deliktsfeld zu verhindern, ist die Polizei auch Teil von Netzwerken, deren Zielsetzung es ist, zukünftige Gefahren rechtzeitig erkennen und verhindern zu können.

Tatmittel Internet:

Das Tatmittel Internet bezieht sich auf sehr unterschiedliche Deliktsbereiche. Nachdem von 2022 auf 2023 noch eine leichte Steigerung dieser Fallzahlen zu verzeichnen gewesen ist, sanken die Zahlen in 2024 wieder. Damit ist etwa das Niveau der Jahre 2016 und 2017 erreicht. Die Aufklärungsquote in diesem liegt wie auch im Vorjahr bei fast 95 %. „Das Tatmittel Internet bezieht sich auf diverse Deliktsfelder. Das Internet wird nach wie vor vielfach missbraucht, um zu betrügen, zu erpressen, andere Menschen zu beleidigen, zu diskreditieren sowie verächtlich zu machen. Cybermobbing und Hasskriminalität gegenüber Amts- und Mandatsträgern sowie die Ausforschung und Beschädigung von Computersystemen von Firmen und öffentlichen Infrastrukturen, aber auch von Privatleuten für kriminelle Zwecke durch Hackerangriffe sind hierzu nur einige Stichpunkte“ – können Papenroth und Polifke hinzufügen. Technisch gesehen umfasst das Internet im Sinne der PKS das World Wide web (WWW) mit den sozialen Netzwerken oder online-Shops, aber auch den E-Mail-Verkehr, Chats sowie Cloud-Dienste. Insgesamt dürfte in diesem Deliktsbereich ein ausgeprägtes Dunkelfeld vorhanden sein.

Tatmittel Messer / Messerangriffe:

Die Datenerhebung in der PKS hinsichtlich des Kriminalitätsphänomens der Angriffe mit Messern wird in der PKS bundesweit erst seit dem 01.01.2020 betrieben. Messerangriffe sind als Teilmenge des Tatmittels Stichwaffe zu verstehen und stellt damit eine tiefere Betrachtungsebene dar. In den meisten Fällen wird das Messer als Drohmittel eingesetzt. Während es in unseren Zuständigkeitsbereich in 2020 noch 5 Fälle waren, stieg die Anzahl in 2021 auf 6, in 2022 auf 18 an. In 2023 sank diese Zahl auf 14 Fälle. Für das Jahr 2024 verzeichnet die PKS für unseren Bereich eine Anzahl von 15 Fällen. Die Aufklärungsquote in diesem Deliktsfeld ist hoch, in 2024 konnten alle Fälle aufgeklärt werden.

Betrachtung der Tatverdächtigen:

Die Anzahl der Tatverdächtigen ist im Vergleich zum Vorjahr um 123 angestiegen, und zwar von 1098 in 2023 auf 1121 in 2024. Über einen mittelfristigen Zeitraum betrachtet, ist hierbei jedoch keine wesentliche Veränderung zu erkennen. Von den 1121 Tatverdächtigen in 2024 waren 895 Personen deutsche Staatsangehörige, 226 Nichtdeutsche bzw. Personen mit einem Aufenthaltsstatus. Der Anteil der Nichtdeutschen und Tatverdächtigen mit einem Aufenthaltsstatus ist im Vergleich zum Vorjahr um 20 angestiegen. Die Betrachtung der Altersgruppen der Tatverdächtigen weist folgendes Bild auf: 93 (62 in 2023) Tatverdächtige waren im Kindesalter (bis unter 14 Jahren), 146 (135 in 2023) Tatverdächtige waren jugendlich (bis unter 18 Jahren), 882 (1001 in 2023) Tatverdächtige waren heranwachsend (bis unter 21 Jahren) und erwachsen. Die Kinder- und Jugendkriminalität wird bedingt durch die Zunahme weiterhin im Fokus polizeilicher Präventionsarbeit stehen.

Prävention und Beratung:

Die Präventions- und Aufklärungsarbeit stellt nach wie vor auch innerhalb der Polizei einen wesentlichen und wichtigen Baustein dar – verdeutlicht Franz Polifke. Dennoch ist Präventionsarbeit vielschichtig und wird als Aufgabe unterschiedlicher Institutionen wahrgenommen. Die Polizei im hiesigen Bereich ist z.B. vernetzt mit den örtlichen Präventionsräten, den Schulen sowie auch mit der Verkehrswacht Varel-Friesische Wehde. Gemeinsam wird an verschiedenen Projekten gearbeitet; eine gegenseitige Unterstützung ist gewährleistet. Der Präventionsbeauftragte des Polizeikommissariats Varel, Eugen Schnettler, sowie das gesamte Präventionsteam der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland steht ständig als Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Seite. Wir bieten kostenlose Beratungen zur technischen Sicherung von Wohnungen und Geschäftsgebäuden an, klären besonders vulnerable Gruppen wie z.B. Senioren und Kinder über Neuerungen und Gefahren im Straßenverkehr auf und geben wertvolle Tipps, um das Risiko einer sog. Opferwerdung zu minimieren.

Fazit:

„Die Sicherheit in der Stadt Varel sowie in der Friesischen Wehde ist gewährleistet. Die Bürgerinnen und Bürger in Varel und den Gemeinden Bockhorn und Zetel können hier nach wie vor sicher leben!“ – stellt Franz Polifke fest.

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Von red