Oldenburg. Vom 1. April bis zum 15. Juli gilt in Oldenburg wieder die Anleinpflicht für Hunde in Wäldern und der freien Landschaft. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Wildtiere während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, wie das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vorschreibt.
Freilaufende Hunde können in dieser sensiblen Zeit zu Störungen führen, indem sie Elterntiere in Panik versetzen und diese dazu bringen, ihre Jungtiere zu vernachlässigen. Um die sichere Aufzucht und den Fortbestand der Arten zu gewährleisten, ist es daher unerlässlich, die Wildtiere in ihren Lebensräumen möglichst ungestört zu lassen.
Was zählt zur freien Landschaft?
Die „freie Landschaft“ umfasst laut Gesetz nicht nur Wälder, sondern auch innerstädtische Grünflächen wie den Kleinen und Großen Bürgerbusch, den Utkiek, Deiche und Uferbereiche an Gewässern wie dem Swarte-Moor-See, dem Drielaker See, dem Tweelbäker See oder den Bornhorster Seen. Auch Wanderwege durch Grünzüge und Grünbereiche fallen unter diese Regelung, sodass Hunde auch dort an der Leine geführt werden müssen.
Ausnahmen von der Anleinpflicht
Von der Anleinpflicht ausgenommen sind lediglich öffentliche Straßen und Wege sowie verkehrsberuhigte Bereiche und wenig befahrene Straßen.
Ganzjährige Anleinpflicht in Schutzgebieten
In einigen Schutzgebieten gilt aufgrund von Schutzgebietsverordnungen sogar eine ganzjährige Anleinpflicht für Hunde. Dies betrifft beispielsweise die Hausbäkeniederung (mit Schwanenteich und Tonkuhle), die Haarenniederung, das Blankenburger Holz und Klostermark mit dem Blankenburger See sowie das Bahndammgelände Krusenbusch. Auch im Eversten Holz gilt seit Februar 2016 eine ganzjährige Anleinpflicht, und im Zeitraum vom 1. April bis 15. Juli gilt diese auch auf der dortigen Freilauffläche.
Die Stadt Oldenburg bittet alle Hundehalter, die Anleinpflicht zu beachten und so einen Beitrag zum Schutz der heimischen Tierwelt zu leisten.
Eine Übersicht über die Bereiche, in denen die Anleinpflicht gilt, kann online unter www.oldenburg.de/anleinpflicht » heruntergeladen werden. Hier gibt es auch detaillierte Informationen zu den Freilaufflächen. Seit 2013 sind während der Brut- und Setzzeit mittlerweile sieben Flächen ausgewiesen, auf denen Hunde auch in diesem Zeitraum frei laufen dürfen.
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