Teile des bisherigen provisorischen Baustellenzauns sind noch vorhanden. Daran sind Schilder angebracht, die auf das Betretungsverbot hinweisen. (Foto: Stadt Oldenburg)
Oldenburg. Im Rahmen der Fertigstellung der an die „Alexanderheide“ grenzenden Straße im nördlichen Bereich des Fliegerhorstes finden derzeit Arbeiten zur Errichtung eines neuen Zaunes statt. Im Zuge der vorbereitenden Baumaßnahmen musste der bisher vorhandene, provisorische Baustellenzaun in Teilen entfernt werden – und teilweise wurden Bauzaunelemente durch Dritte entwendet. Dies führt gegenwärtig leider wiederholt dazu, dass Passanten widerrechtlich das direkt angrenzende Naturschutzgebiet außerhalb der vorhandenen Straßen und Wege betreten und teilweise dort ihre Hunde ausführen oder freilaufen lassen, obwohl damit gravierende Störungen der Natur verbunden sind und für das Naturschutzgebiet in diesen Bereichen ein grundsätzliches Betretungsverbot besteht.
Rücksicht nehmen: Kinderstube für viele Tierarten
Gerade zum jetzigen Zeitpunkt sind naturnahe Landschaftsbereiche und insbesondere Naturschutzgebiete eine Kinderstube für viele Tierarten. Im Naturschutzgebiet „Alexanderheide“ sind zurzeit insbesondere am Boden brütende Vogelarten wie zum Beispiel die Feldlerche im Brutgeschäft und werden durch unbefugtes Betreten empfindlich gestört. Aber auch andere Tierarten haben jetzt Nachwuchs, zahlreiche weibliche Tiere sind zudem tragend. Vor allem freilaufende oder auch nur stöbernde Hunde sind eine tödliche Gefahr. Darüber hinaus ist das Schutzgebiet auch Lebensraum einer Vielzahl gefährdeter und seltener Pflanzenarten.
Kontrollen und Bußgelder angekündigt
Daher ruft die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Oldenburg zur Rücksichtnahme auf: Das Schutzgebiet soll nicht außerhalb der vorhandenen Straßen und Wege betreten und Hunde in diesem Gebiet nicht freilaufen gelassen werden.
Darüber hinaus wird die Stadt Oldenburg zum Schutz der Natur Kontrollen durchführen – und unbefugtes Betreten des Schutzgebietes durch Verhängen von Bußgeldern ahnden.
Anleinpflicht in Brut- und Setzzeit beachten
Im Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli gelten während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit gemäß dem Niedersächsischen Wald- und Landschaftsordnungsgesetz auch für andere Bereiche der freien Landschaft besondere Regelungen – wie unter anderem der Leinenzwang für Hunde. Mehr über das Thema sowie Informationen, wo es in der Stadt Oldenburg ausgewiesene Hundefreilaufflächen gibt, lesen Hundehalterinnen und Hundehalter unter www.oldenburg.de/anleinpflicht ».
Moin, liebe Leser und Leserinnen der Jade-Weser-Zeitung. Wie Sie bereits bemerkt haben, nutze ich keine Paywall auf dieser Onlinezeitung. Alle Artikel sind für jeden lesbar und sollen es auch bleiben. Deswegen bin ich auf Spenden angewiesen. Und das ist ganz einfach über Paypal geregelt. Sie haben einen oder mehrere Artikel hier auf der Homepage gelesen? Vielleicht haben Sie dann auch ein/zwei Euro für die Jade-Weser-Zeitung übrig. Sie können einfach auf das Paypal-Konto kontakt@jesco-von-moorhausen.de den Betrag überweisen, den Sie sich selbst aussuchen. Was Ihnen unabhängiger Journalismus wert ist, bestimmen Sie ganz alleine. Ich freue mich über jeden Cent. Ansonsten finanzieren wir uns über Werbeanzeigen, Advertorials und PR-Texte. Diesbezüglich dürfen Sie gerne mit mir Kontakt aufnehmen. Bestimmt finden wir eine für Sie kostengünstige und effektive Werbemöglichkeit bei uns. Ihr Jesco von Moorhausen, Redaktionsleitung und Inhaber