Hannover/Brüssel. Meta Platforms (Meta) hat am 14. April 2025 öffentlich angekündigt, ab dem 27. Mai 2025 das Training seiner Künstlichen Intelligenz (KI) mit Daten von EU-Bürgern durchzuführen. Betroffen sind alle „öffentlichen Inhalte“ wie Posts, Fotos und Kommentare von Nutzerkonten europäischer Nutzer über 18 Jahren auf allen Meta-Diensten, insbesondere Facebook, Instagram und WhatsApp.

Meta weist ausdrücklich darauf hin, dass dies auch personenbezogene Daten von Dritten betreffen kann, die selbst keine Meta-Dienste nutzen, beispielsweise wenn ein Nutzer ein Foto einer anderen Person öffentlich gepostet hat. Zudem werden alle Interaktionen mit KI-Systemen innerhalb der Meta-Dienste, wie der Chatbot Meta AI bei WhatsApp, für das KI-Training verwendet. Die Nutzerdaten dienen nicht nur dem Training eines spezifischen Meta-KI-Modells, sondern generell der Entwicklung zukünftiger generativer KI-Modelle.

Widerspruch für Meta-Nutzer möglich – Schnell handeln!

Nutzer mit einem Account bei Meta-Diensten haben die Möglichkeit, der Verwendung ihrer öffentlichen Posts für das KI-Training zu widersprechen. Meta stellt hierfür ein Widerspruchsformular zur Verfügung, das nach Anmeldung unter folgendem Link aufgerufen werden kann: https://www.facebook.com/help/contact/712876720715583. Die vollständigen Informationen von Meta sind hier einsehbar: https://www.facebook.com/privacy/genai.

Es wird dringend empfohlen, umgehend Widerspruch einzulegen, wenn die eigenen Daten nicht für das KI-Training verwendet werden sollen. Ein Widerspruch ist zwar auch später noch möglich, jedoch kann dann nicht mehr verhindert werden, dass die Daten bereits für das Training genutzt wurden. Diese Trainingsdaten fließen unwiderruflich in die KI-Modelle ein und lassen sich nach aktuellem Stand der Technik nicht mehr entfernen.

Rechte für Nicht-Nutzer begrenzt

Personen ohne eigenen Meta-Account können grundsätzlich das Recht auf Löschung ihrer Daten als Betroffene geltend machen. Dies setzt jedoch voraus, dass sie überhaupt Kenntnis davon haben, dass ihre Daten von einer dritten Person öffentlich gepostet wurden, was in der Praxis häufig nicht der Fall sein dürfte.

Zweiter Anlauf von Meta – Datenschutzbehörden uneins

Meta unternimmt damit einen zweiten Anlauf zur Nutzung von EU-Nutzerdaten für KI-Trainingszwecke. Bereits 2024 wurde ein ähnliches Vorgehen nach Intervention der irischen Datenschutzaufsichtsbehörde (DPC) gestoppt. Im Dezember 2024 veröffentlichte der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) eine Stellungnahme zur Verwendung personenbezogener Daten für die Entwicklung und Einführung von KI-Modellen. Meta geht davon aus, nunmehr alle datenschutzrechtlichen Anforderungen des EDSA einzuhalten.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD Niedersachsen) vertritt jedoch die Auffassung, dass die geplante Verwendung der EU-Nutzerdaten aufgrund ihrer erheblichen datenschutzrechtlichen Relevanz und der vielfältigen Fallgestaltungen eine vorherige Einwilligung der Nutzer und der betroffenen Dritten erfordert. Meta hingegen beruft sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und somit auf das berechtigte Interesse.

Handlungsaufforderung für Betroffene

Sollte die zuständige irische Aufsichtsbehörde in ihrer noch ausstehenden abschließenden Bewertung das Vorgehen von Meta als datenschutzkonform einstufen, bleibt den Betroffenen lediglich die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder ihr Recht auf Löschung als Betroffene geltend zu machen. Es ist daher ratsam, die eigenen Datenschutzeinstellungen bei Meta zu überprüfen und gegebenenfalls zeitnah zu widersprechen.

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