Oldenburg. Im Rahmen der Ermittlungen wegen des Verdachts des unerlaubten Umgangs mit Abfällen auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorsts Oldenburg liegt nun ein Schadstoffgutachten vor. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hatte insgesamt sechs Baggerschürfe bis zu einer Tiefe von 3,90 Metern im Bereich des ehemaligen Schießstandes anlegen lassen, um den Boden zu untersuchen.

Nachdem ein Sachverständiger für Umweltanalytik das entnommene Material visuell beurteilt hatte, wurden aus jeder Schürfstelle Proben genommen und im Labor auf Schadstoffe analysiert. Die Ergebnisse dieser Untersuchung liegen nun vor und zeigen eine Belastung des Bodens.

Demnach enthielten alle Baggerschürfe ein Gemisch aus Bodenmaterial und verschiedenen Abbruchstoffen, die auf einen ungeordneten Rückbau von baulichen Anlagen hindeuten. In vier der Proben wurden Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in einer Konzentration nachgewiesen, die den zulässigen Grenzwert überschreitet. Drei weitere Proben enthielten asbesthaltiges Material in Form von Zementprodukten und Schwarzdecken. Lediglich eine der entnommenen Proben zeigte keine Auffälligkeiten.

Der beauftragte Sachverständige geht aufgrund der Ergebnisse davon aus, dass im Bereich der ehemaligen Schießbahn eine flächendeckende Eintragung von Abfällen vorliegt.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Oldenburg dauern weiterhin an. Im Fokus steht insbesondere die Frage, wer für die illegale Entsorgung der Abfälle verantwortlich ist.