Heidmühle. Ein Polizeieinsatz wegen einer angeblichen Ruhestörung (wir berichteten) auf einem Privatgrundstück im Schäferweg in Heidmühle in der Nacht vom 7. auf den 8. Juni 2025 hat nach Angaben von Anwesenden zu schweren Vorwürfen gegen die eingesetzten Beamten geführt. Der Vorfall, der mit einer Beschwerde über laute Musik begann, soll in physischer Gewaltanwendung und mutmaßlichen Rechtsverstößen gemündet sein.

Laut Schilderungen der Betroffenen erfolgte ein erster Polizeieinsatz, bei dem die Musik als zu laut beanstandet wurde. Daraufhin sei die Musik umgehend abgestellt worden. Die Unterhaltung habe sich fortgesetzt, jedoch in einer Lautstärke, die aus Sicht der Anwesenden keine erneute Ruhestörung gerechtfertigt hätte.

Beim zweiten Eintreffen der Polizei sei die Situation eskaliert. Ohne ersichtliche akute Gefahr seien allen Anwesenden, die sich weiterhin auf privatem Grund befanden, Platzverweise ausgesprochen worden. Als ein Anwesender zur eigenen Absicherung und aus Interesse mit dem Handy filmte – ohne Gesichter oder Persönlichkeitsrechte zu verletzen – sei das Gerät von Polizeibeamten weggenommen worden. Dies geschah, obwohl das Filmen auf privatem Grundstück grundsätzlich erlaubt sei und Hinweisschilder auf eine Videoüberwachung vorhanden wären.

Nach dem Aussprechen der Platzverweise hätten die Beamten zunehmend aggressiver reagiert und Anwesende körperlich bedrängt, indem sie diese gegen Wände, Türen und sogar in einen Wintergarten stießen, erklärte Pascal Decker, der an diesem Abend persönlich die Situation miterlebte. Als besonders schwerwiegend wird der Vorwurf beschrieben, dass Polizeibeamte ohne Durchsuchungsbefehl oder Einverständnis in die Privatwohnung eingedrungen seien und dort körperliche Gewalt ausgeübt hätten.

Im weiteren Verlauf des Einsatzes sei eine 35-jährige Frau, die ihren Ehemann suchte, grundlos von einem Beamten am Hals gepackt, gestoßen und zu Boden gebracht worden. Dabei habe sie das Gleichgewicht verloren und sich beim Sturz eine Platzwunde am Kopf zugezogen. Anschließend hätten sich ein Beamter mit seinem Knie auf ihren Kopf und ein weiterer mit beiden Knien auf ihren Rücken gekniet, um ihr Handschellen anzulegen. Dabei sei sie auch am Hals gepackt worden und habe ihr Bein ausgestreckt, was ein Polizist als Tritt wertete. Hinweise auf die blutende Wunde am Kopf seien zunächst abgetan worden; erst nachdem die Frau den Kopf hob, sei die Verletzung bemerkt worden. Trotzdem hätten die Beamten es unterlassen, Hilfe zu leisten. Weder einer der Anwesenden noch andere Angehörige durften der Verletzten helfen, bis es schließlich gelang, die Wunde zu versorgen, bevor ein Rettungswagen eintraf.

Auf Nachfrage der Freundin Pascal Decker, Tatjana Siegler, wie ein oder zwei Polizisten eine Frau ohne erheblichen Grund derart anfassen könnten, soll sich ein Polizeibeamter geäußert haben: „Das sollte nicht so laufen, das ist aus dem Ruder gelaufen.“ Diese Aussage, die von den Betroffenen als „komisch“ empfunden wurde, könnte auf eine interne Einschätzung des Geschehens hindeuten.

Nach mehreren Stunden im Regen sei den Anwesenden schließlich erlaubt worden, das Grundstück zu verlassen.