Heidmühle. Die Ruhestörung vom 7. auf den 8. Juni im Schäferweg in Heidmühle wird ein juristisches Nachspiel haben. Die Jade-Weser-Zeitung berichtete in den Artikeln Wiederholter Polizeieinsatz wegen Ruhestörung – Beamtin bei Auflösung von Feier verletzt und Nächtlicher Polizeieinsatz in Heidmühle eskaliert – Betroffene werfen Polizei unrechtmäßiges Verhalten vor. Der erste Bericht basiert auf der polizeilichen Pressemitteilung, auf die sich einige Betroffene, die an diesem Abend vor Ort waren, empört gezeigt haben und ihre Sichtweise der Geschehnisse darstellen wollten, was im zweiten Artikel zu lesen ist. Nun nimmt die Polizei Stellung zu den Vorwürfen.
Das Einsatzgeschehen sei durch vier Bodycamsequenzen dokumentiert, erklärt die Polizei. Diese Aufnahmen sind Bestandteil der Ermittlungsakte. Die Polizei stellt in aller Deutlichkeit klar, dass die erste polizeiliche Auswertung der Videoaufnahmen nicht dem dargestellten Sachverhalt der Betroffenen darstellt. Vielmehr ergebe sich ein abweichendes Bild, weshalb die Polizei nun Strafverfahren eingeleitet hat.
Der Vorwurf, dass die Polizei unrechtmässig privates Eigentum ohne Durchsuchungsbefehl betreten habe, wird ebenso außer Kraft gesetzt. Bezüglich eines „Durchsuchungsbefehls“ möchte die Polizei klarstellen, dass ein solcher auf Grundlage der Strafprozessordnung (StPO) im Rahmen strafprozessualer Maßnahmen erlassen wird. Im vorliegenden Fall aber handelte die Polizei jedoch auf Grundlage des § 24 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG). Diese Norm erlaubt das Betreten von Wohnungen ohne richterlichen Beschluss, wenn:
- eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht,
- das Betreten erforderlich ist, um die Gefahr (hier: erhebliche Ruhestörung) zu beseitigen und
- die Maßnahme verhältnismäßig ist, insbesondere wenn mildere Mittel ausgeschöpft wurden.
Auch zum Vorwurf, die Polizei habe grundlos eine Frau fixiert, wird mit aller Deutlichkeit ausgeräumt. So sei die weibliche Person der mehrfachen Aufforderung, die Örtlichkeit zu verlassen, nicht nachgekommen. „Schließlich wurde sie weggeleitet, drehte sich dabei plötzlich um, schlug die schiebende Hand des Einsatzbeamten weg und trat mit dem beschuhten Fuß gezielt gegen dessen Knie. Infolgedessen verlor sie das Gleichgewicht, stürzte und zog sich eine blutende Hautverletzung an der linken Augenbraue zu“, erklärt die Polizei in ihrer Stellungnahme.
Die Verletzung wurde umgehend, und nicht wie vorgeworfen verzögert, vor Ort medizinisch erstversorgt. Eine sofort hinzugezogene Rettungswagenbesatzung hätte die Wunde weiter versorgt und versah sie mit einem Pflaster. „Eine medizinische Versorgung wurde zu keinem Zeitpunkt verzögert“, stellt die Polizei klar.
Gegen 04:30 Uhr hätten sich sämtliche Personen entfernt, das Licht am Einsatzort war ausgeschaltet und die Ruhe wiederhergestellt. Daraufhin verließen die Einsatzkräfte die Örtlichkeit
Bisher liegen keine Strafanzeigen oder formellen Stellungnahmen der Beteiligten vor.
Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Ermittlungsakten an die Staatsanwaltschaft Oldenburg übersandt.