Apen. Der Eichenprozessionsspinner (EPS), eine Schmetterlingsart, die sich in den letzten Jahren auch in unseren nördlichen Regionen stark ausgebreitet hat, stellt nicht nur einen Pflanzenschädling dar, sondern birgt auch eine ernstzunehmende Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier. Die Gemeinde Apen nimmt Meldungen von Bürgern entgegen, um eine koordinierte Bekämpfung zu gewährleisten.

Was macht den Eichenprozessionsspinner so gefährlich?
Die Raupen des Eichenprozessionsspinners haben eine dunkle, breite Rückenlinie mit samtartig behaarten Feldern. Ab dem dritten Entwicklungsstadium bilden sie winzige Brennhaare mit Widerhaken, die ein Nesselgift enthalten. Tagsüber verstecken sich die Raupen in ihren charakteristischen Nestern, die oft an Eichenstämmen oder Ästen zu finden sind. Am Abend begeben sie sich dann in prozessionsartigen Zügen vom Nest in die Baumkrone, um dort Blätter zu fressen.
Der Kontakt mit diesen Gifthaaren kann bei Menschen zu unangenehmen Hautirritationen mit starkem Juckreiz führen. Auch Reizungen der Mund- und Nasenschleimhaut durch Einatmen der Haare sind möglich. Sogar Brennhaare auf der Kleidung können allergische Reaktionen auslösen.
Verhaltensregeln bei Kontakt und Sichtung
Als Vorsichtsmaßnahme sollten Sie befallene Gebiete meiden und bei Annäherung die Hautbereiche durch lange Kleidung schützen.
Sollte es dennoch zu einem Kontakt mit den Brennhaaren kommen, ist schnelles Handeln gefragt:
- Kleidung sofort waschen (mindestens 60°C) und wechseln.
- Nicht in den Augen reiben.
- Haut und Haare schnellstmöglich gründlich waschen.
- Kontakt mit dem Hausarzt aufnehmen, falls Symptome auftreten oder bestehen bleiben.
Meldungen an das Ordnungsamt Apen
Das Ordnungsamt der Gemeinde Apen ist die zentrale Anlaufstelle für Meldungen von Eichenprozessionsspinner-Befall. Diese werden dann an den zuständigen Schädlingsbekämpfer weitergeleitet.
Die Bekämpfung erfolgt nach verschiedenen Priorisierungsstufen:
- Priorität 1 (höchste Priorität): Hierzu zählen besonders sensible Bereiche wie Schulen, Kindergärten, Alten- und Pflegeheime sowie häufig genutzte gemeindliche Anfahrtswege. Hier wird eine schnellstmögliche Abarbeitung gewährleistet.
- Regelmäßige Abarbeitung: Weniger stark genutzte Bereiche werden in regelmäßigen Abständen bearbeitet.
Wichtig: Wird ein Befall auf einem Privatgrundstück festgestellt, liegt die Verantwortung für die Beseitigung beim Eigentümer selbst.
Für eine schnelle und effektive Bekämpfung ist eine genaue Beschreibung des Standortes der Sichtung bei der Meldung unerlässlich.
Meldungen können telefonisch unter 04489-7336 oder per E-Mail an steenblock@apen.de erfolgen.