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Brake. Für viele Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, wie etwa verschreibungspflichtige Medikamente oder Physiotherapie, fallen Zuzahlungen an. Werden diese Kosten jedoch zu hoch, haben gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung zu stellen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Brake empfiehlt dringend, alle Belege dieser Zuzahlungen über das Jahr hinweg zu sammeln, um eine mögliche Erstattung zu erhalten.
Die sogenannte Belastungsgrenze wird für jeden Haushalt individuell berechnet. Dabei werden vom jährlichen Bruttoeinkommen zunächst Freibeträge abgezogen. Für das laufende Jahr beträgt dieser Freibetrag 6.741 Euro für die erste erwachsene Person im Haushalt und weitere 9.600 Euro pro Kind. Auf das verbleibende Einkommen wird dann eine Belastungsgrenze von zwei Prozent angewendet. Für chronisch kranke Menschen liegt diese Grenze bei lediglich einem Prozent.
Auch Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung können von Zuzahlungen entlastet werden, wobei hier der jeweilige Regelsatz als Berechnungsgrundlage dient. „Das Thema ist komplex und das kann verunsichern. Deshalb stehen wir Betroffenen gerne zur Seite“, erklärt Julia Lax vom Beratungszentrum des SoVD in Brake.
Zahlungen, die die individuell ermittelte Belastungsgrenze überschreiten, werden von der Krankenkasse zurückerstattet. „Damit ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt werden kann, müssen aber Belege eines Jahres gesammelt werden. Eine Befreiung ist grundsätzlich bis zu vier Jahre rückwirkend möglich“, so Lax weiter. Es lohnt sich also, die Quittungen aufzubewahren und sich bei Fragen an den SoVD zu wenden.