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Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine wichtige Klage abgewiesen, die sich mit der Beteiligung Deutschlands an US-Drohneneinsätzen im Jemen beschäftigte. Zwei Männer aus dem Jemen hatten geklagt, weil sie befürchteten, Deutschland habe seine Pflicht zum Schutz ihrer Menschenrechte verletzt. Es ging darum, ob Deutschland eine Verantwortung trägt, wenn die USA technische Einrichtungen auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein für Drohneneinsätze nutzt.
Was das Gericht sagt: Schutzpflichten Deutschlands
Das Gericht erklärte, dass Deutschland grundsätzlich die Pflicht hat, grundlegende Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht zu schützen, selbst wenn es um Ereignisse im Ausland geht. Diese Schutzpflicht kann unter bestimmten Umständen sehr konkret werden. Dafür müssen aber zwei Bedingungen erfüllt sein:
- Ein klarer Bezug zu Deutschland: Es muss deutlich werden, dass die deutsche Regierung eine Mitverantwortung trägt.
- Gefahr von Völkerrechtsverletzungen: Es muss eine ernsthafte Gefahr bestehen, dass das geltende Völkerrecht systematisch verletzt wird.
Warum die Klage abgewiesen wurde
Nach diesen Maßstäben sah das Bundesverfassungsgericht die Klage als unbegründet an. Die Richter ließen offen, ob überhaupt ein ausreichender Bezug zur deutschen Staatsgewalt bestand. Der entscheidende Punkt war, dass das Gericht keine ernsthafte Gefahr einer systematischen Verletzung des Völkerrechts feststellen konnte, basierend auf den Informationen aus den vorherigen Gerichtsverfahren.
Das bedeutet, das Gericht sah keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die Drohneneinsätze über Ramstein so abliefen, dass Deutschland hätte eingreifen müssen, um systematische Völkerrechtsverletzungen zu verhindern.