Alkoholtestkäufe sind wichtig, um immer wieder auf die Problematik hinzuweisen. (Foto: Jesco von Moorhausen/KI)

Bockhorn. Die Polizei, die Gemeinde Bockhorn und das Jugendamt des Landkreises Friesland haben am Dienstag erneut Alkohol-Testkäufe durchgeführt. Bei der Kontrolle von sieben Verkaufsstellen erhielt ein 17-jähriger Testkäufer in zwei Fällen Alkohol, der ihm gesetzlich nicht verkauft werden durfte.

Das Ergebnis ist eine deutliche Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr, als Minderjährige noch bei allen sieben Testkäufen Alkohol bekommen hatten. „Das zeigt, wie wichtig diese Kontrollen sind, um die Verkäuferinnen und Verkäufer zu sensibilisieren“, sagt Eugen Schnettler, Präventionsbeauftragter der Polizei Varel. Oftmals sei die falsche Berechnung des Geburtsdatums der Grund für einen fehlerhaften Verkauf. Die Polizei empfiehlt daher, sich Ausweise in Ruhe anzusehen.


Kontrollen auf dem Bockhorner Markt

Die Abgabe hochprozentiger Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten und kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Die Testkäufe sollen nicht nur auf die Problematik des Alkoholmissbrauchs aufmerksam machen, sondern auch einer missbräuchlichen Abgabe entgegenwirken.

Auch auf dem anstehenden Bockhorner Markt (5. bis 7. September) sind Jugendschutzkontrollen geplant. Polizei und Gemeinde werden dort überprüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben beim Alkoholausschank eingehalten werden.

Grundsätzlich gilt:

  • Kein Alkohol für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.
  • Ab 18 Jahren dürfen Branntwein und branntweinhaltige Getränke, zu denen auch viele Mixgetränke zählen, ausgeschenkt werden.