Oldenburg/Bad Zwischenahn/Bockhorn/Wilhelmshaven. Ab dem 30. September 2025 beginnt am Landgericht Oldenburg ein Sicherungsverfahren gegen einen 23-jährigen Mann, dem im Zeitraum von Dezember 2024 bis Juni 2025 insgesamt zehn Straftaten zur Last gelegt werden. Die Taten, darunter mehrfache gefährliche Körperverletzung, sollen in Bad Zwischenahn, Bockhorn und Wilhelmshaven begangen worden sein. Zum Zeitpunkt der Taten soll der Beschuldigte im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben.
Dem Beschuldigten wird eine Reihe von schwerwiegenden Vorfällen vorgeworfen:
- Dezember 2024 (Bockhorn): In einem Imbiss soll er zwei Personen geschlagen und eine weitere Person mit einem Stuhl am Hinterkopf getroffen haben. Am selben Tag soll er zudem versucht haben, zwei Polizeibeamte zu verletzen, die ihn festnehmen wollten.
- Dezember 2024 (Wilhelmshaven): In der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses soll er einen Krankenpfleger attackiert haben, indem er diesen gegen den Brustkorb trat und dessen Hand verdrehte.
- April 2025 (Bad Zwischenahn, Karl-Jaspers-Klinik): Im Innenhof der Klinik soll er eine andere Person mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.
- Mai 2025 (Bad Zwischenahn, Karl-Jaspers-Klinik): Ebenfalls in der Karl-Jaspers-Klinik soll der Beschuldigte einer weiteren Person mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.
- Juni 2025 (Bad Zwischenahn, Karl-Jaspers-Klinik): Schließlich soll er in derselben Klinik einen Mitpatienten mit einem Frühstücksmesser und einem selbstgebastelten Schlagring attackiert haben.
Der Beschuldigte soll an einer psychiatrischen Krankheit leiden. Nach der Begehung der letzten Tat wurde er vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Im Rahmen des Sicherungsverfahrens wird nun geprüft, ob eine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung in Betracht kommt.
Für den Prozess sind mehrere Fortsetzungstermine angesetzt.