Oldenburg/Delmenhorst. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat Anklage gegen einen 35-jährigen Mann aus Ganderkesee bei dem Amtsgericht Delmenhorst erhoben. Die Vorwürfe wiegen schwer und umfassen gefährliche Körperverletzung, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädigung sowie Beleidigung.
Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 19. Januar 2025 in Bookholzberg, Stedinger Straße, eine Reihe von Straftaten begangen zu haben. Zunächst soll er drei Wahlkampfhelfer der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ beleidigt und ein dort aufgehängtes Wahlplakat zerstört haben.
Im weiteren Verlauf soll der 35-Jährige seinen rechten Arm zum sogenannten Hitlergruß erhoben und dabei die Worte „Deutschland den Deutschen“ weithin wahrnehmbar gerufen haben.
Nach einer kurzen Entfernung soll der Angeschuldigte zurückgekehrt sein und einen der Wahlkampfhelfer durch Tritte und Schläge gegen den Kopf erheblich verletzt haben. Eine etwa drei Wochen später bei dem Opfer festgestellte Einblutung zwischen zwei Hirnhäuten musste laut Anklage operativ entfernt werden. Diese schwere Verletzung soll durch die Gewalttaten des Angeschuldigten verursacht worden sein.
Zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten soll der Angeschuldigte stark alkoholisiert gewesen sein, was möglicherweise seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt haben könnte. Dies wird im weiteren Verlauf des Verfahrens eine Rolle spielen.
Das Amtsgericht Delmenhorst muss nun zunächst über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Sollte die Klage zugelassen werden, folgt ein öffentlicher Prozess.