Die Stadt Oldenburg untersagt den Verkauf von Lachgas an Jugendliche. (Imagefoto: Jesco von Moorhausen/KI)
Oldenburg. Die Stadt Oldenburg macht ernst im Kampf gegen den steigenden Konsum von Lachgas als Partydroge unter Jugendlichen. In seiner Sitzung am 29. September hat der Stadtrat eine neue Verordnung beschlossen, die den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige im gesamten Stadtgebiet untersagt. Die Regelung tritt am 11. Oktober 2025 in Kraft.
Die Verordnung zielt nicht nur auf Verkaufsstellen ab, sondern verbietet ausdrücklich auch die Weitergabe des Gases an Jugendliche durch Volljährige. Damit soll verhindert werden, dass Ältere das Gas erwerben, um es anschließend Minderjährigen zugänglich zu machen.
Automaten und hohe Bußgelder
Besonders ins Visier genommen werden auch Verkaufsautomaten, die Lachgas als Ware anbieten und keinen ausreichenden Jugendschutz gewährleisten können.
Wer gegen die neue Verordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer empfindlichen Geldbuße von bis zu 5.000 Euro rechnen. Ausgenommen von dem Verbot bleiben anerkannte Verwendungen, etwa zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken sowie die Abgabe aufgrund einer ärztlichen Verordnung.
Alleingang trotz bundesweiter Pläne
Der Ratsbeschluss ist bemerkenswert, da auf Bundesebene ohnehin eine einheitliche Verbotsregelung erwartet wird. Der entsprechende Gesetzesentwurf, der auch den Onlinehandel massiv beschränken soll, wurde vom Bundeskabinett bereits beschlossen und soll Anfang 2026 in Kraft treten.
Die Stadtverwaltung hatte sich ursprünglich dafür ausgesprochen, das Inkrafttreten der bundesweiten Regelung abzuwarten. Der Oldenburger Stadtrat entschied sich jedoch bewusst für einen kommunalen Alleingang, um das zeitliche Vakuum bis zum Bundesgesetz mit einer eigenen Regelung zu füllen und den Jugendschutz sofort zu gewährleisten.
Sobald das bundesweite Verbot in Kraft tritt, wird die Oldenburger Verordnung automatisch wieder außer Kraft gesetzt. Obwohl der Stadtverwaltung bisher keine dokumentierten Fallzahlen zum tatsächlichen Konsumumfang unter Minderjährigen bekannt sind, unterstreicht der Stadtratsbeschluss die Entschlossenheit der Kommune, präventiv gegen die Ausbreitung der Droge vorzugehen.