Bonn. Das Bundeskartellamt hat am 8. Oktober 2025 ein Verfahren gegen die Handelsplattform Temu (Whaleco Technology Limited, Dublin) eingeleitet. Die Behörde prüft die Konditionen und Verhaltensweisen, die Temu auf seinem deutschen Onlinemarktplatz temu.com gegenüber den Händlern anwendet, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Einflussnahme auf die Preisgestaltung.
Der Verdacht des Bundeskartellamtes
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, äußerte den zentralen Verdacht:
„Wir gehen dem Verdacht nach, dass Temu unzulässige Vorgaben für die Preisgestaltung der Händler auf dem deutschen Marktplatz machen könnte. Solche Vorgaben könnten erhebliche Wettbewerbsbeschränkungen darstellen und letztlich auch Preiserhöhungen auf anderen Vertriebswegen zur Folge haben.“
Das Kartellamt nimmt dabei die Händlerkonditionen für den Verkauf an Verbraucher in Deutschland in den Blick, die eine mögliche Bestimmung der Endverkaufspreise durch Temu selbst betreffen. Dem Bundeskartellamt liegt in dieser Sache auch eine Beschwerde des Handelsverband Deutschland – HDE – e.V. vor.
Hintergrund und Marktbedeutung von Temu
Temu betreibt seit 2023 Handelsplattformen in Deutschland, ohne selbst als Verkäufer tätig zu sein. Das Unternehmen bietet über die Website „www.temu.com“ und eine mobile App eine breite Palette von Produkten an.
Temu wurde im Mai 2024 im Rahmen des Digital Services Act (DSA) als Very Large Online Platform (VLOP) designiert. Aufgrund dieser Einstufung unterliegt Temu Transparenzberichtspflichten gegenüber der Europäischen Union.
- Im ersten Halbjahr 2025 verzeichnete Temu nach eigenen Angaben durchschnittlich 115,7 Millionen aktive Nutzende in der Europäischen Union.
- In Deutschland verfügt die Plattform über 19,3 Millionen aktive Nutzende.